36/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend zwischenstaatliche Abkommen
über soziale Sicherheit

Zur Zeit leben über 800.000 Ausländer in Österreich und profitieren vom hohen sozialen

Niveau unseres Sozialstaates. Dem stehen über 450.000 Österreicher gegenüber, die bei

österreichischen Botschaften und Konsulaten als sogenannte Auslandsösterreicher erfasst

sind.

Die meisten Auslandsösterreicher leben in Deutschland (230.000), der Schweiz (40.000),

den USA (30.300), der Republik Südafrika (20.000), Australien und Großbritannien (je

15.000), sowie in Brasilien und Argentinien (je 11.000).

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

Anfrage

1.              Mit welchen Drittstaaten gibt es zurzeit bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit?

2.              Was genau beinhalten diese Abkommen aufgegliedert nach dem jeweiligen Abkommen?

3.              Welche Leistungsansprüche können Auslandsösterreicher daraus ableiten?

4.              Sind diese Leistungen mit den Leistungen die Ausländer in Österreich beziehen
vergleichbar?

 

4.1.   Wenn ja, inwiefern?

4.2.   Wenn nein worin bestehen Unterschiede?