3602/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Beratungshonorare und Spesenabrechnung der Aufsichtsratsvorsitzenden von ÖBB und ASFINAG

 

 

Laut Medienberichten („profil“ vom 2.11.2009) verrechnete der zurückgetretene stellvertretende Vorsitzende des ÖBB-Holding-Aufsichtsrats, Eduard Saxinger, den ÖBB 2008 ohne Beschluss des Aufsichtsrates Beratungshonorare von 100.000 Euro plus MWSt.  Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der ÖBB-Holding Horst Pöchhacker verbuchte neben Theaterkarten, Vasen und Augarten-Porzellan sogar „Portionsmilch“ auf Spesen.

 

1.Beratungshonorare:

 

Mit Wissen und Billigung des ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzenden - er paraphierte den Medienberichten zufolge Saxingers Honorarnote persönlich - stellte sein Stellvertreter Eduard Saxinger eine „Honorarnote für Juli 2007 bis Oktober 2008“ für  „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beratung des Präsidiums des Aufsichtsrates der ÖBB-Holding AG“, „Rechtsgutachten“ und die „Aufbereitung entscheidungsreifer Beschlüsse“ - nicht mit der Adresse seiner Linzer Kanzlei, sondern einer Privatadresse im siebenten Wiener Gemeindebezirk. Fakturiert wurde ohne einen zugrunde liegenden Aufsichtsratsbeschluss. Ein solcher wäre jedoch bereits laut Geschäftsordnung der ÖBB zwingend erforderlich, wenn ein Vertrag vorliegt, der einen Aufsichtsrat zu „einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichtet“. Wiederholt kritisierte der Rechnungshof überdies Honorare für Beraterleistungen durch Aufsichtsräte der ÖBB (z.B von Prof. Malik).

 

Laut Medienberichten rechtfertige sich Dr. Saxinger mit dem Hinweis, diese Summe sei ein „Ersatz eines Aufwandes, (…) für meine Kanzlei habe ich den Aufwand zu berechnen. Dazu braucht es keinen Aufsichtsratsbeschluss, der Bezug steht mir zu. Der anteilige Aufwand für die Büroinfrastruktur ist nicht bewilligungspflichtig, da es sich nicht um Entgelt aus einem Vertrag über eine Tätigkeit außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit handelt“, so der Anwalt. Es handle sich um den der mit der Aufsichtsratstätigkeit zu tun habe. Zudem seien die Beratungsleistungen wegen ihrer „Geringfügigkeit“ „nicht bewilligungspflichtig“.

 

Dr. Saxinger schickte die Honorarnote 2008 nicht etwa an die Holding, sondern an deren Tochter ÖBB-Dienstleistungs GmbH (DLG). In einem vorliegenden internen Vermerk der Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Grant Thornton, verfasst im Rahmen der Erstellung des ÖBB-Jahresabschlusses 2008, heißt es wörtlich: „Im Rahmen der Prüfung der Journalbuchungen wurden Belegstichproben gezogen. Dabei mussten wir feststellen, dass Beratungsleistungen für den Zeitraum Juli 2007 bis Oktober 2008 in Höhe von EUR 100.000,00 ohne zeitanteilige Abgrenzung sowie mit Rechnungsadressierung an die ÖBB Dienstleistungsgesellschaft … erfasst wurden. Wir empfehlen, auf eine korrekte Jahresabgrenzung sowie eine sorgfältige Belegprüfung zu achten“.

 

Warum die ÖBB Saxingers Rechnung dennoch anstandslos bezahlt haben, was genau der Advokat für 100.000 Euro plus Steuern wann geleistet hat, und wieso der Aufwand der Kanzlei über eine Privatadresse abgerechnet wurde, ist zu erfragen.

 

2. Spesenabrechnung:

 

Auszüge aus einer umfangreichen Spesenabrechnung des laufenden Jahres von Horst Pöchhacker zeigen penible Auflistungen: Am 2. März etwa verbuchte der ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzende einen Fahrschein der Wiener Linien um 1,70 Euro, am 25. Mai eine „Bewirtung“ um 6,45 Euro und eine „Portionsmilch“ um 1,80 Euro. Daneben finden sich Konzertkarten, Theaterkarten für die Festspiele Reichenau sowie Einladungen an namentlich nicht genannte Personen in die Wiener Staatsoper sowie Präsente wie beispielsweise eine Weinflasche um immerhin 144 Euro, einer Blumenvase um 220 Euro oder Augarten-Porzellan um 624 Euro.

 

Außerdem fallen laufende Kosten der Pöchhacker zur Verfügung gestellten Büroinfrastruktur an. Da dessen Büro nicht bei den ÖBB, sondern an Ihrem Amtssitz untergebracht ist, werden monatlich rund 790 Euro Miete fällig, dazu kommen Garagenmieten von etwa 122 Euro – offenbar für den Dienstwagen des obersten Eisenbahn-Beaufsichtigers.

 

Überdies wurden laut Medienberichten im Zeitraum Ende März bis Juni 2009, also für gerade einmal drei Monate, in Summe rund 82.300 Euro für „freie Dienstverträge“ und „Werkverträge“ aufgewendet. Davon entfielen etwa 23.440 Euro auf Pöchhackers Sekretärin, 900 Euro wurden in die externe Ausbildung für Arbeitnehmerschutz-Beauftragte investiert.

 

Sowohl Ing. Pöchhacker als auch Dr. Saxinger waren 2007 auf Wunsch des damaligen Verkehrsministers Werner Faymann an die Spitze des ÖBB- und Asfinag-Aufsichtsrats als „zwei weithin anerkannte Persönlichkeiten“, welche nunmehr für die „Kontrolltätigkeit“ im Konzern zuständig wären, gelangt.

Dr. Saxinger fungiert nach seinem Ausscheiden aus dem stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats der Holding weiterhin als Aufsichtsratsvorsitzender der erst heuer restrukturierten Holding-Tochter ÖBB-Infrastruktur AG und übt derzeit auch noch den Aufsichtsratsvorsitz bei der Asfinag aus.

Ing. Pöchhacker agiert nach wie vor als Vorsitzender des ÖBB-Holding-Aufsichtsrats und ist zugleich auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der ÖBB-Personenverkehr AG und der Rail Cargo Austria AG.

 

Aus Sicht der beiden von Ihrem Vorgänger geholten und von Ihnen weiterhin in diesen Schlüsselfunktionen belassenen Aufsichtsrats-Spitzen gibt es jedoch offenbar kein Problem:

So meinte Pöchhacker: „Das waren normale Vorgänge, die uralt sind.“

Und Saxinger: „Ich habe ein reines Gewissen. Ich wollte mir die Holding einfach nicht mehr antun.“ Und: „Fühle mich ungerecht behandelt.“

 

Vor allem letztere Aussagen lassen tief blicken, welches Verständnis vom Dienst am Staat oder an seinen Bürgerinnen und Bürgern die von dieser SPÖ-ÖVP-Bundesregierung an einflussreichste Stellen gebrachten Personen haben: Saftige Aufwandsentschädigungen und ebensolche Spesenkonten und dazu noch sechsstellige Zusatz-Abrechnungen sind noch nicht genug an Abgeltung, um sich großkoalitionär erlangte Posten „anzutun“!


Überraschenderweise scheint auch aus Ihrer Sicht offenbar alles völlig in Ordnung zu sein. Denn Sie meinten dazu wörtlich „Es ist nicht die Frage, ob ich Dinge, Zahlen nachvollziehen kann oder nicht. (…) Der Aufsichtsratspräsident Pöchhacker hat mein großes Vertrauen, und ich bin der Auffassung, dass das in Ordnung ist (…)“.

Demgemäß suchen Sie in Ihren Stellungnahmen zum neuen Spesen- und Honorarskandal bei ÖBB-Spitzenrepräsentanten (vgl. zB ORF-Abendjournal vom 2.11.2009) die Ursachen einmal öfter in schwer nachvollziehbarer Weise anderswo:

·     In den alten, nun geänderten Strukturen der ÖBB (obwohl diese Änderung der Struktur im ÖBB-Infrastruktur-Bereich mit den merkwürdigen finanziellen Usancen von ÖBB-Aufsichtsrats-Spitzen wirklich nichts zu tun hat),

·     In vielen Altlasten, die bei den ÖBB zu beseitigen und bereinigen seien, für die man das heutige Management aber nicht verantwortlich machen könne (obwohl die im Mittelpunkt der Spesen- und Honorarfragen stehenden Personen ihre Funktionen erst unter SPÖ-ÖVP-Verantwortung angetreten haben und somit hier von irgendwie erledigten oder überholten „Altlasten“ keine Rede sein kann),

·     In einer verschwörungstheoretisch behaupteten „Debatte, um die Österreichischen Bundesbahnen schlecht zu reden“ (womit in grotesker Weise nach dem „Haltet den Dieb“-Muster Ursache und Wirkung verdreht werden und beharrlich die Augen vor der Tatsache verschlossen werden, dass schlechte Presse die Folge und nicht die Ursache der zahlreichen vergangenen und gegenwärtigen Missstände im Bereich der ÖBB und ihrer Aufsicht durch Aufsichtsrat und BMVIT ist).

 

Eine Klärung konkreter Fragwürdigkeiten bei den Ihnen unterstellten und mit vielen Milliarden Geld der SteuerzahlerInnen operierenden Staatsunternehmen wird jedoch kaum durch Ablenkungsmanöver oder „Haltet den Dieb“-Rufe gelingen – „das Unternehmen ist zu wichtig, als dass man so damit umgeht“, um Sie zu zitieren –, sondern nur durch endlich konsequentere Aufklärung von Missständen und durch endlich ernsthaftere Wahrnehmung der politischen Verantwortung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie hoch liegen jeweils die monatlichen bzw. jährlichen Aufwandsentschädigungen a) für die Vorsitzenden des Aufsichtsrates, b) für ihre Stellvertreter bei der ÖBB-Holding?

 

2.      Wie hoch liegen jeweils die monatlichen bzw. jährlichen Aufwandsentschädigungen a) für die Vorsitzenden des Aufsichtsrates, b) für ihre Stellvertreter bei der Asfinag?

 

3.      Ist die Höhe der in Fragen 1a, 1b, 2a und 2b angesprochenen Aufwandsentschädigungen von der Zahl der stattfindenden Sitzungen abhängig? Wenn nein, gibt es anderweitige finanzielle Auswirkungen der Anzahl von Aufsichtsratssitzungen bei ÖBB und Asfinag für die Aufsichtsräte, insbesondere ihre Vorsitzenden bzw. stv. Vorsitzenden?

 

4.      Wieviele Sitzungen des Aufsichtsrates der ÖBB-Holding mit welcher Dauer finden jährlich - beispielsweise in den Jahren 2007, 2008 und im laufenden Jahr - statt?

 

5.      Wieviele Sitzungen des Aufsichtsrates der Asfinag mit welcher Dauer finden - beispielsweise in den Jahren 2007, 2008 und im laufenden Jahr - jährlich statt?

 

6.      Warum werden noch immer nicht die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt, die sich gegen Beratungshonorare an Aufsichtsräte aussprechen?


7.      Warum bezahlten die ÖBB Dr. Saxingers Rechnung dennoch anstandslos?

 

8.      Welche Beratungs- und/oder sonstige Leistungen, die ein Honorar von 100.000 Euro plus MWSt, somit 120.000 Euro, rechtfertigen sollen, erbrachte Dr. Saxinger wann im einzelnen zu welchen Themen, zu welchen Stunden- oder Tagsätzen und in welchem Umfang? Wir ersuchen Sie um Auflistung im einzelnen.

 

9.      Wie kam der dieser Honorarzahlung zugrund liegende Beratervertrag im einzelnen zustande? Von wem ging insbesondere die Initiative für diesen Beratervertrag aus?

10.  Was besagt die im Frühjahr 2009 von der ÖBB-Holding im Auftrag des Aufsichtsrats bei Univ.Prof. Dr. Susanne Kalss in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme?

 

11.  Was waren die Kosten dieses Rechtsgutachtens?

 

12.  Von wem ging konkret die Initiative zu seiner Erstellung aus?

 

13.  Ist es laut dem Gutachten rechtens, dass Verträge der Gesellschaft gegen nicht geringfügiges Entgelt mit Aufsichtsratsmitgliedern ohne Zustimmung des Aufsichtsrats vergeben und ausbezahlt werden?

 

14.  Muss diese Zustimmung durch das Plenum des Aufsichtsrats erfolgen oder genügt ein Beschluss des Präsidiums?

 

15.  Falls ein Beschluss des Präsidiums ausreicht: Liegt ein entsprechender Beschluss des ÖBB-Holding-Aufsichtsratspräsidiums vor?

 

16.  Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

 

17.  Wurden die von dem am 26. Juni 2009 zurückgetretenen Stellvertreter des Vorsitzenden des ÖBB-Holding-Aufsichtsrats abgerechneten Honorarnoten aus dem Titel "über die Basisvergütung hinausgehende Aufsichtsratstätigkeiten" ausgezahlt oder waren sie für Rechtsberatung?

 

18.  Falls es sich nicht um Beratungshonorare handelt: Wurde diese höhere Basisvergütung von der Hauptversammlung 2009 der Österreichische Bundesbahnen Holding AG genehmigt?

 

19.  Welche Leistungen für die ÖBB erbrachte die Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner 2007 exakt für 10.818,75 Euro?

 

20.  Wie begründen Sie, dass – laut medienöffentlichen Angaben von Dr. Saxinger – jegliche juristische Frage innerhalb der ÖBB oder Asfinag auf seinem Tisch gelandet sei, damit er „kurz drüberschaut“?

 

21.  Im Zusammenhang mit Frage 20: Wieviele Juristinnen und Juristen sind a) in den Vorständen und Geschäftsführungen der ÖBB und ihrer Teil-AGs und –Gmbhs, b) in den Vorständen und Geschäftsführungen der Asfinag und ihrer Teil-Gesellschaften beschäftigt?

 

22.  Ist es zutreffend, dass zB die ÖBB reichlichst dotierte und auch vom Rechnungshof bereits kritisierte Verträge mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, die bereits einmal für Fragen wie die in Frage 20 angesprochenen beschäftigt werden?

 

23.  Wie rechtfertigen Sie, dass – folgt man den Aussagen von Dr. Saxinger – dennoch ein zweites Mal viel Geld für entsprechende juristische Dienstleistungen bezahlt wurden? Sieht so nach Ihrer Ansicht der gebotene sparsame und effiziente Einsatz der überwiegend öffentlichen Gelder bei den ÖBB aus?

 

24.  Welche Beratungsverträge mit welchem finanziellen Umfang und welcher Laufzeit existieren insgesamt im ÖBB-Konzern? Wir ersuchen Sie um Auflistung im einzelnen.

 

25.  Halten Sie ein Honorar von 120.000 Euro (100.000 Euro plus MWSt) für „geringfügig“?

 

26.  Wenn ja: Wie erklären Sie zB PendlerInnen, die durch die ersatzlose Streichung von ÖBB-Zügen im S-Bahn-Verkehr im Raum Wien im vergangenen Sommer oft gravierende Nachteile hatten, dass ihnen für diese Nachteile nicht einmal ein winziger Bruchteil dieser „geringfügigen“ 120.000 Euro – beispielsweise 100 oder auch nur 10 Euro - als Rückvergütung ihrer Zeitkarten-Ausgaben gewährt wurde?

Teilen Sie den zwingenden Eindruck, dass - ähnlich wie schon unter Ihrem Vorgänger Werner Faymann bei den Großzügigkeiten in Millionenhöhe bei der Ablöse gescheiterter Manager - nun auch unter Ihren Augen bei den ÖBB in krassester Weise mit zweierlei Maß gemessen wird und bei „großen Tieren“ Großzügigkeit, beim „kleinen Mann“/bei der „kleinen Frau“ hingegen größte Sparsamkeit an den Tag gelegt wird? Wenn nein, warum teilen Sie diesen Eindruck nicht?

 

27.  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die ohne Beschluss des Aufsichtsrats, wie er nach Aufsichtsrats-Geschäftsordnung der ÖBB erforderlich gewesen wäre, erfolgte Auszahlung rückgängig zu machen?

 

28.  Laut Aktienrecht ist ein „Sonderaufwand“, der nicht vom Aufsichtsrat bewilligt werden muss, durch die Hauptversammlung/Eigentümer zu genehmigen. Liegt im Fall der Beratungshonorare ein Sonderaufwand vor? Wenn ja, wann erfolgte die Genehmigung durch Sie als Eigentümervertreterin?

 

29.  Mit welchen Konsequenzen hat der offensichtlich entgegen dem Aktienrecht und der Aufsichtsrats-Geschäftsordnung handelnde Vorsitzende der ÖBB-Aufsichtsrates zu rechnen?

 

30.  Gab es im Bereich der übrigen unter dem Vorsitz von Ing. Pöchhacker stehenden Aufsichtsräte im ÖBB-Konzern ebenfalls Beratungsverträge mit Aufsichtsrats-Mitgliedern? Wenn ja, welche und mit welchen Honoraren?

 

31.  Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der ÖBB-Holding AG über ein Büro in den Räumlichkeiten Ihres Ressorts verfügt und damit zusätzliche, vermeidbare Mietkosten für die ÖBB anfallen?

 

32.  Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der ÖBB-Holding AG den in „profil“ bzw. in der Anfragebegründung geschilderten Repräsentationsaufwand treibt?

 

33.  Welchen Gesamt-Umfang hat die Spesenabrechnung des Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖBB-Holding AG a) 2007, b) 2008, c) im laufenden Jahr bis zur Beantwortung dieser Anfrage?

 

34.  Für wen waren a) die Theaterkarten, b) die Weinflasche für 144 €, c) die Blumenvase, d) das Augarten-Porzellan bestimmt?

 

35.  Welcher Gegenwert für die ÖBB steht diesem Aufwand gegenüber?


36.  Welchen Gesamt-Umfang hat die Spesenabrechnung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Asfinag a) 2007, b) 2008, c) im laufenden Jahr bis zur Beantwortung dieser Anfrage?

 

37.  Welchen Gesamt-Umfang hat die Spesenabrechnung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖBB-Holding AG a) 2007, b) 2008, c) im laufenden Jahr bis zur Beantwortung dieser Anfrage?

 

38.  Welchen Gesamt-Umfang hat die Spesenabrechnung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Asfinag a) 2007, b) 2008, c) im laufenden Jahr bis zur Beantwortung dieser Anfrage?

 

39.  Gab es Querverrechnungen von Spesen oder Honorarkosten der Vorsitzenden oder Vorsitzendenstellvertreter der Aufsichtsräte zwischen ÖBB und Asfinag? Wenn ja, in welcher Höhe von wem an wen?

 

40.  Wie erklären Sie sich, dass die ÖBB-Dienstleistungs GmbH die Auszahlungsstelle für Spesen und Honorare war, wo doch die DLG nicht für die Holding abrechnen kann?