3621/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Hauptschulabschluss auf Kosten des AMS

 

Laut einem Artikel der Wiener Zeitung vom 23. September 2009 ist es jedem, der nur ein Jahr an einer österreichischen Schule verbracht hat, möglich, im Rahmen der „Ausbildungsgarantie“ seinen Hauptschulabschluss auf Kosten des AMS nachzuholen. Diesem Artikel zufolge, haben die Betroffenen Anspruch auf diese Ausbildungsmaßnahme. Des Weiteren kann man dem Artikel entnehmen, dass österreichische Familienbeihilfen zweckentfremdet werden, um ausländischen Kindern in ihren Heimatländern den Schulbesuch zu finanzieren.

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Personen haben 2008 ihren Hauptschulabschluss im Zuge der „Ausbildungsgarantie“ nachgeholt?

2.     Wie viele dieser Personen sind keine österreichischen Staatsbürger?

3.     Wie viele dieser Personen halten sich erst seit einem Jahr in Österreich auf?

4.     Welche Kosten hat diese Maßnahme 2008 insgesamt verursacht?

5.     Wie viele Personen haben 2009 bisher ihren Hauptschulabschluss im Zuge der „Ausbildungsgarantie“ nachgeholt?

6.     Wie viele dieser Personen sind keine österreichischen Staatsbürger?

7.     Wie viele dieser Personen halten sich erst seit einem Jahr in Österreich auf?

8.     Welche Kosten hat diese Maßnahme 2009 bisher verursacht?

9.     Wie hoch sind die Kosten pro Kursteilnehmer (aufgegliedert nach Kurskosten und Bundesländern)?

10. Gibt es AMS Statistiken diese Kurse betreffend?

11. Liegen Ihnen Informationen vor, betreffend die Zweckentfremdung der Familienbeihilfe durch Ausländer?

12. Wenn ja, was wird dagegen unternommen?

13. Wenn nein, warum nicht?