3623/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Ing. Höbart

und weiterer Abgeordneter an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Badener Stadtpolizei

 

 

Dem Tätigkeitsbericht 2008 der Badener Stadtpolizei ist folgender Text zu entnehmen:

 

„Die Stadtpolizei Baden ist die größte Stadtpolizei in Österreich. Die Ausbildung der Beamten ist der der Bundespolizei gleichwertig, da alle Stadtpolizisten aus dem Bereich der Bundespolizei Wien bzw. der ehemaligen Bundesgendarmerie (vor allem aus dem Bezirk Baden) kommen. Die ständige Aus- und Weiterbildung erfolgt unter anderem über die Bildungseinrichtungen des Bundesministeriums für Inneres (Sicherheitsakademie, Bildungszentren).“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.     Über welche Rechte verfügt die Stadtpolizei Baden im Vergleich zur Bundespolizei?

2.     Wie werden die Kompetenzen der Stadtpolizei Baden rechtlich begründet?

3.     Zählt die Badener Stadtpolizei zur Exekutive?

4.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Wenn ja, warum gibt es Erkennungsunterschiede zur Bundespolizei?

6.     Welche Aufgaben hat die Badener Stadtpolizei?

7.     Wie ist die Kompetenzverteilung zwischen Bundespolizei und der Badener Stadtpolizei in der Stadt Baden?

8.     Wie lauten die rechtlichen Grundlagen für diese Kompetenzverteilung?

9.     Dürfen die Angehörigen der Badener Stadtpolizei Waffen tragen?

10. Wenn ja, wo ist das rechtlich begründet?

11. Gehören der Badener Stadtpolizei Kriminalpolizisten an?

12. Wenn ja, woher sind die rechtlichen Grundlagen für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit der Badener Stadtpolizei?

13. Wer ist der Badener Stadtpolizei gegenüber weisungsbefugt?


14. Wer trägt die politische Verantwortung für die Badener Stadtpolizei?

15. Wer überwacht die Tätigkeit der Badener Stadtpolizei rechtlich?

16. Aus welchen Mitteln wird die Badener Stadtpolizei finanziert?

17. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Badener Stadtpolizei?

18. Wie viele Personen gehören der Badener Stadtpolizei an?

19. In welchen Funktionen gehören wie viele Personen der Badener Stadtpolizei an?