3632/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Einsatz von Diensthunden der Polizei in Justizanstalten
In einem Artikel der Tageszeitung „Kronen-Zeitung“ vom 17. Oktober 2009 mit dem Titel „Häfen-Razzien: Handys, Drogen“ wurde dargelegt, dass viermal jährlich in österreichischen Justizanstalten unangekündigte Razzien abgehalten werden. Bei diesen Razzien werde die örtliche Justizwache von den Diensthundestaffeln der Polizei unterstützt um u. a. verbotene Suchtmittel aufzuspüren.
Bedenkt man, dass die Republik Österreich über 28 Justizanstalten verfügt, erscheinen lediglich vier Razzien im Jahr für sämtliche österreichischen Gefängnisse äußerst gering. Nach den oben genannten Angaben wird eine einzelne Justizanstalt lediglich etwa alle sieben Jahre nach Suchtmitteln und verbotenen Gegenständen mit Hilfe von Diensthunden durchsucht.
Im Hinblick auf das ausufernde Drogenproblem in den Haftanstalten ist dieser Umstand nicht nachvollziehbar. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass die Diensthundestaffeln der Polizei nicht ausreichend ausgestattet sind, um neben ihren eigentlichen Aufgaben ebenso die Justizwache in ihrem Einsatz gegen Drogen zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE:
1) Wie hoch ist die Gesamtzahl der im Dienst befindlichen Suchtmittelspürhunde der österreichischen Polizei, welche auch für den Einsatz in Justizanstalten in Frage kommen?
2) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für einen einzelnen Suchtmittelspürhund (aufgeschlüsselt nach Einzelposten)?
3) Wie häufig wurden im Zeitraum 2005 bis heute Suchtmittelspürhunde der Polizei durch österreichische Justizanstalten angefordert (aufgeschlüsselt nach Jahr und Justizanstalt)?
4) Wie häufig konnte der Anforderung der Justizanstalten entsprochen werden; d.h. wie oft waren tatsächlich Suchtmittelspürhunde in den Justizanstalten im Einsatz?
5) Bei wie vielen dieser Polizeidiensthundeeinsätze war ebenfalls ein Suchtmittelspürhund mit Diensthundeführer der Justizwache beteiligt?
6) Welche Justizanstalten haben in dem betreffenden Zeitraum bislang keinen Einsatz von Suchtmittelspürhunden der Polizei angefordert?
7) In wie vielen Einsätzen waren die Suchtmittelspürhunde durch Auffinden von illegalen Suchtmitteln erfolgreich (aufgeschlüsselt nach Justizanstalten)?
8) Welche Suchtmittel konnten bislang aufgrund des Einsatzes von Suchtmittelspürhunden der Polizei in den österreichischen Justizanstalten sichergestellt werden (aufgeschlüsselt nach Jahr, Justizanstalt und Suchtmittelart)?
9) Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitaufwand einer Diensthundeeinheit der Polizei für einen Einsatz in einer Justizanstalt?
10)Ist die Polizei nach Ansicht des BMI jederzeit in der Lage einer Suchtmittelspürhund-Anforderung einer Justizanstalt zeitnah zu entsprechen?
11)Wenn ja, wie viel Zeit verstreicht durchschnittlich zwischen Anforderung einer Diensthundeeinheit und Einsatz derselben?
12)Wenn nein, plant das BMI die Zusammenarbeit mit dem BMJ bezüglich des Einsatzes von Suchtmittelspürhunden in Zukunft zu verbessern?