3642/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.11.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Strutz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend ein angebliches Treffen zwischen der Bundesministerin für Justiz und dem Anwalt von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser, dem Beschuldigten in der BUWOG-Affäre
Laut diversen Medienberichten soll es im Oktober 2009 zwischen der Bundesministerin für Justiz und Dr. Manfred Ainedter, jenem Rechtsanwalt, der Ex- Minister Karl-Heinz Grasser in der Causa „Buwog“ vertritt, im „Theatercafe“ in Wien zu einem Treffen gekommen sein. Im Zuge dieses Gespräches soll seitens Dr. Ainedter auch die Einsicht in die Akten betreffend das gegen Ex- Minister Grasser als Beschuldigten geführte Verfahren, angesprochen worden sein.
Es wurde in diesem Zusammenhang von den Medien weiters berichtet, dass bei dieser Gelegenheit eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen sein soll. Dieser Person soll die Bundesministerin für Justiz im Anschluss an das Gespräch mit Dr. Ainedter mitgeteilt haben, dass die Staatsanwaltschaft den Anwalt von Ex-Minister Grasser in Zukunft doch nicht so ablehnend behandeln solle.
Weiters wurden seitens der Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre Erfolg verhindernd öffentlich angekündigt
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.) Ist es zutreffend, dass es zwischen Ihnen und Dr. Manfred Ainedter, dem Anwalt des in der Causa-BUWOG beschuldigten Ex-Minister Karl-Heinz Grasser, im Anschluss an eine Nationalratssitzung im Oktober 2009 im „Theatercafe“ in Wien zu einem Treffen gekommen ist?
2.) Was war der Inhalt dieses Gespräches?
3.) Wurde dabei seitens Dr. Ainedter der Versuch einer Intervention unternommen? Wenn ja, was war der konkrete Gegenstand dieser Intervention, und wie haben Sie darauf reagiert?
4.) Was verstehen Sie unter einer „informellen Intervention“, wie das Treffen von Dr. Ainedter laut Medienberichten bezeichnet wurde?
5.) Ist es zutreffend, dass an diesem Abend in dem Lokal ein Mitglied der Staatsanwaltschaft anwesend war? Wenn ja, haben Sie mit dieser Person ein Gespräch geführt, wer war diese Person, und was war der Inhalt dieses Gespräches?
6.) Können Sie ausschließen, dass Sie sich dieser Person gegenüber in irgendeiner Weise darüber geäußert haben, welche Vorgehensweise aus Ihrer Sicht seitens der Staatsanwaltschaft in Bezug auf Dr. Ainedter bzw. Ex-Minister Grasser anzuwenden ist? Wenn nein, in welcher Form haben Sie sich diesbezüglich konkret geäußert?
7.) Wie oft hatten Sie in den letzten zwei Monaten, insbesondere seit dem bekannt werden der BUWOG-Affäre, Kontakt zu Dr. Ainedter?
8.) Hat es ein Telefongespräch zwischen Ihnen und Dr. Ainedter in der Causa-BUWOG gegeben?
9.) Wann wird die von der Staatsanwaltschaft in den Medien angekündigte Hausdurchsuchung bei Ex-Minister Grasser durchgeführt werden?
10.) Warum hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft diese Hausdurchsuchung gegenüber der Zeitschrift „Österreich“ angekündigt?
11.) Ist eine zuvor medial angekündigte Hausdurchsuchung aus Ihrer Sicht als sinnvoll zu bewerten?
12.) Warum wurde diese Hausdurchsuchung angekündigt und in der Folge nicht durchgeführt?
13.) Wann wird Ex-Minister Grasser als Beschuldigter in der BUWOG-Affäre einvernommen?
14.) Hat Ex-Minister Grasser in der Causa-BUWOG bereits Akteneinsicht erhalten? Wenn ja, warum?
15.) Gibt es Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft, dass weitere ehemalige Mitarbeiter des Kabinetts von Ex-Minister Grasser in der Causa-BUWOG „sachdienliche Hinweise“ liefern können?
16.) Werden in der Causa-BUWOG weitere ehemalige Mitarbeiter des Kabinetts von Ex-Minister Grasser einvernommen werden?
17.) Haben Sie darauf gedrängt das Verfahren zu beschleunigen?