3645/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Josef Auer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Verbringung von verunfallten SchifahrerInnen zu WahlärztInnen und Privatkliniken

Immer wieder kommt es in Österreich dazu, dass verunfallte SchifahrerInnen ungefragt und ohne Information seitens der Pistenrettung zu WahlärztInnen gebracht werden. Dies, obwohl in den Schigebieten eine ausreichende Versorgung mit VertragsärztInnen gegeben sein sollte bzw. ist. Ebenso beliebt ist es, die Verunfallten in Privatkliniken zu bringen, obwohl öffentliche Spitäler im Einzugsgebiet der Schipisten vorhanden sind.

Die Verletzten werden immer wieder nicht auf eine allfällige Alternative bzw. Wahlmöglichkeit zwischen Privat- und KassenärztInnen bzw. Privat- und öffentlicher Klinik aufmerksam gemacht. Außerdem können sie ihre Verbringung oft nicht selbst bestimmen.

Auf die Betroffenen kommen somit in diesen Fällen hohe Rechnungen zu, die nur teilweise, nur in geringem Ausmaß oder auch gar nicht von den Krankenversicherungsträgern refundiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen diese Vorgehensweise der Pistenrettung bekannt?

2.                  Wie viele Beschwerden wurden in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 bei den Krankenversicherungsträgern, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger bzw. in Ihrem Ressort wegen der ungefragten Verbringung zu einem/einer Wahlarzt/Wahlärztin oder einer Privatklinik eingereicht, und wie wurden diese Fälle erledigt? (Bitte, Aufstellung nach Jahr und Krankenversicherungsträger)

3.                  Wie hoch waren in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 die geltend gemachten Wahlarzthonorare von verunfallten SchifahrerInnen, und wie hoch waren die Kostenersätze? (Bitte, Aufstellung nach Jahr und Krankenversicherungsträger)

4.        Sind die Mitglieder der Pistenrettung gegenüber den Verunfallten verpflichtet, sie über die Möglichkeiten der Verbringung zu WahlärztInnen oder KassenärztInnen bzw. Privat- oder öffentlichen Kliniken aufzuklären?

Wenn ja, nach welchen Bestimmungen?

Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Verbesserung

herbeizuführen?


5.    Sind WahlärztInnen gegenüber den Verunfallten verpflichtet, sie über ihre fehlenden Kassenverträge, die zu erwarteten Honorare und die dann folgenden Kostenersätze aufzuklären sowie auch Alternativen aufzuzeigen?

Wenn ja, nach welchen Bestimmungen?

Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Verbesserung

herbeizuführen?

6.    Ist die flächendeckende Versorgung der Schigebiete mit VertragsärztInnen sichergestellt?

Wenn ja, wie und in welcher Anzahl? (Bitte, Aufstellung nach Schigebieten)

Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Verbesserung

herbeizuführen?

7.    Welche Maßnahmen werden Sie darüber hinaus seitens Ihres Ressorts setzen bzw. welche weiteren Möglichkeiten sehen Sie, um verunfallte SchifahrerInnen vor diesen Praktiken zu schützen bzw. um eine ausreichende Sensibilisierung der Pistenrettung und auch der SchifahrerInnen zu erreichen?