3647/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend gesetzeswidrige Haltung von Legehennen in Käfigen durch einen ÖVP-Bürgermeister und Untätigkeit der Behörden

 

 

Eine Aussendung des Tierschutzvereins „Vier Pfoten“ vom 4.11.2009 hat folgenden Text zum Inhalt:

 

Trotz Verbot: Illegale Hühnerbatterie im Waldviertel

Gesetzliches Verbot, Anzeigen – nichts nützt: Es gibt immer noch Hühnerbatterien in Österreich! ÖVP-Bürgermeister und Geflügelbauer Karl Latschenberger bricht vorsätzlich das Gesetz und quält zigtausende Hühner – das Strafverfahren gegen ihn wurde dennoch durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Wien, 4.11. 2009 - Schon zu Beginn des Jahres hat die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN aufgedeckt, dass der Biberbacher ÖVP-Bürgermeister Karl Latschenberger trotz Käfigverbots hunderttausende Hühner in Käfigen hält. Die BH Amstetten hat aber weder den Betrieb geschlossen noch die Tiere beschlagnahmt, bis sie im Frühjahr wie vorgesehen geschlachtet wurden. Bis heute hatte der hunderttausendfache schwere Gesetzesbruch anscheinend keinerlei Konsequenzen für den Tierquäler. Jetzt gibt es einen weiteren Skandal um den ÖVP-Bürgermeister – VIER PFOTEN deckt auf, dass es eine weitere illegale Latschenberger-Hühnerbatterie im Waldviertel gibt. Der Tierschutzorganisation wurden Fotos zugespielt, die belegen, dass über 10 Monate nach Inkrafttreten des Verbots Hühner immer noch in Käfigen gequält werden.

Alle neun Landesregierungen haben in den vergangenen Wochen beteuert, dass es keine Käfigbatterien in Österreich mehr gebe. Der Amtstierarzt der BH Waidhofen/Thaya erklärt hingegen, dass der Betrieb mehrfach angezeigt wurde und das Verfahren beim Unabhängigen Verwaltungssenat St. Pölten ins Stocken geraten sei. Das Land Niederösterreich weiß also sehr wohl von dem illegalen Betrieb, hat ihn aber weder geschlossen noch die Hühner beschlagnahmt. Darüber hinaus gab es auch eine Anzeige nach §222 StGB (Tierquälerei). Dieses Verfahren wurde aber im September aufgrund eines Gutachtens still und heimlich eingestellt, welches beschreibt, dass die Haltung von Hühnern in Käfigen keine Tierquälerei sei. „Hühner illegal in Käfigen zu quälen soll also keine Tierquälerei sein? Unverständlich für jeden logisch denkenden Menschen. Ich frage mich wozu wir ein Bundestierschutzgesetz haben, dass die Haltung von Hühnern in Käfigen verbietet.“, so Johanna Stadler, Geschäftsführung von VIER PFOTEN. „Geschätzte 70.000 Hühner müssen dadurch weiter in engen Käfigen leiden. Eine offensichtlichere Tierquälerei gibt es gar nicht! Den misshandelten Tieren fehlen Federn, sie sind völlig ausgemergelt, blass und am Ende ihrer Kräfte. Jeden Tag sterben zig Tiere und landen im Abfallcontainer.“ VIER PFOTEN erwägt daher auch Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs – die Behörden haben nicht eingegriffen und sind Mitschuld an den Qualen der zehntausenden Tiere.

 „Es handelt sich hier um leidensfähige Lebewesen und nicht um ein Bagatelldelikt wie Falschparken, weshalb aufgrund von Gefahr im Verzug sofortiges Handeln seit Jahresbeginn überfällig ist. Wie soll sich irgendjemand an das Tierschutzgesetz gebunden fühlen, wenn die Behörden selbst es ignorieren?“, so Stadler abschließend.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Stimmt es, dass die mehrfach angezeigte Verletzung von Rechtsvorschriften bis heute zu keinerlei Konsequenzen geführt hat?

 

  1. Warum wurden diese Verstöße nicht von Amts wegen verfolgt?

 

  1. Wie viele Anzeigen wurden seit Bestehen des Tierschutzgesetzes gegen den genannten  Geflügelbetrieb (einschließlich aller Standorte) eingebracht? Wie viele Anzeigen wurden niedergelegt, wie viele Anzeigen haben zu Straferkenntnissen bzw. Verurteilungen geführt?

 

  1. Wie wird begründet, dass das derzeitige Verfahren beim Unabhängigen Verwaltungssenat St. Pölten ins Stocken geraten ist, obwohl bereits mehrere Anzeigen vorliegen?

 

  1. Stimmt es, dass gegen den Betrieb auch eine Anzeige nach §222 StGB (Tierquälerei) vorliegt und dieses Verfahren im September 2009 aufgrund eines Gutachtens, welches beschreibt, dass die Haltung von Hühnern in Käfigen keine Tierquälerei sei, eingestellt wurde? Wie wird das im Einzelnen begründet und von wem wurde das Gutachten ausgestellt?

 

  1. Wie erklären Sie, dass Tierschutz-AktivistInnen mit unverhältnismäßiger Härte wie TerroristInnen verfolgt werden, während Tierquäler die Gesetze jahrelang ungestraft ignorieren können?