3648/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend rechtliche Situation von Ferialpraktikantlnnen und Ferialarbeiterlnnen in
österreichischen Betrieben und im öffentlichen Dienst

Aus vielen Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Ferialar-
beit oder Ferialpraxis wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Proble-
men in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen von ihren SchülerInnen die nachge-
wiesene Leistung einer, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschl
ägigen Feri-
alpraxis, um den für den Schulabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.
Zum anderen ist es im Interesse von Sch
ülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studen-
ten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch Ferialarbeit aufzubes-
sern.

Die derzeitige Rechtslage bringt aber für viele, potentielle Anbieter von Praktikums- oder
Ferialarbeitsstellen Unsicherheiten. So wurde den unterfertigten Abgeordneten eine F
ül-
le von Fällen geschildert, in welchen Ferialarbeit- oder Praktikumsarbeitgebern nach
Abschluss der Besch
äftigung weitere SV - Beiträge u. a. m. vorgeschrieben wurden.
Daher wird es für unsere Jugendlichen zunehmend schwieriger, die - für ihre Ausbildung
nötigen oder zur Verbesserung der finanziellen Situation erforderlichen - Praktikums-
oder Ferialarbeitsplätze zu erreichen, da sich potentielle ArbeitgeberInnen vor der Unsi-
cherheit scheuen und daher lieber keine PraktikantInnen oder Ferialarbeiterlnnen ein-
stellen.


Da dieser Umstand aus der Sicht der freiwilligen oder verpflichtenden Ferialarbeiterln-
nen oder PraktikantInnen unzumutbar scheint und auch der Ausbildung und Qualifikati-
on f
ür unsere jungen MitbürgerInnen untragbar ist, stellen die unterfertigten Abgeordne-
ten an den Bundesminister f
ür Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.  Nach welchen arbeitsrechtlichen Vorschriften (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) k
önnen Ferialpraktikantlnnen, die zur Absolvierung einer Praxis
während der Ferien von ihren Ausbildungseinrichtungen verpflichtet sind,

a)   in der Bundesverwaltung,

b)   in den wirtschaftlichen Betrieben des Bundes,

c)    in den ausgegliederten Gesellschaften des Bundes,

d)   in den Forschungseinrichtungen des Bundes,

e)   in den Länderverwaltungen,

f)   in den wirtschaftlichen Betrieben der Länder,

g)   in den ausgegliederten Gesellschaften der Länder,
h) in den Forschungseinrichtungen der Länder,

i) in den Gemeindeverwaltungen,

j) in den wirtschaftlichen Betrieben der Gemeinden,

k) in den ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden,

I) in Industriebetrieben,

m) in KMUs im Gewerbebereich,

n) in Dienstleistungsunternehmungen,

o) in Krankenanstalten (sowohl jenen des Bundes, der Länder, der Gemeinden

aber auch Private) beschäftigt werden?

2.       Gibt es in Österreich - für die in der Frage 1 .a) bis 1 .o) genannten Bereiche - Projek-
te mit Sonderregelungen oder Zuschüssen? Wenn ja, für welche Bereiche, in welcher
Höhe der Zuschüsse und für welche Dauer?

3.       Nach welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen können Kommunen

 

a)      Ferialpraktikantlnnen oder

b)      Ferialarbeiterlnnen oder

c)       BerufspraktikantInnen
beschäftigen?

4.  Nach welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen können Kommunalverbände

a)      Ferialpraktikantlnnen oder

b)      Ferialarbeiterlnnen oder

c)       BerufspraktikantInnen
beschäftigen?

5.  Gibt es in Ihrem Ressort Aufzeichnungen darüber, wie viele

a)      Ferialarbeiterlnnen,

b)      Ferialpraktikantlnnen und

c)       BerufspraktikantInnen in den, in der Frage 1. a) bis 1. o) genannten Bereichen,
in der Zeit von 2007 bis 2009 beschäftigt waren?

 

6.       Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften, zu wel-
chen arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen besch
äftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum
nicht?

7.       Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu wel-
chen arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum
nicht?

8.       Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu wel-
chen arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) BerufspraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum
nicht?


9.  Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von Ferialpraktikantlnnen? Wenn ja, welche? Werden diese bereits für
die Ferienmonate im Sommer 2010 zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht?

10.       Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von Ferialarbeiterlnnen? Wenn ja, welche? Werden diese bereits für die
Ferienmonate im Sommer 2010 zur Verf
ügung stehen? Wenn nein, warum nicht?

11.       Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von BerufspraktikantInnen? Wenn ja, welche? Werden diese bereits für
die Ferienmonate im Sommer 2010 zur Verf
ügung stehen? Wenn nein, warum nicht?

12.       Sind Sie der Ansicht, dass die Ermöglichung von Berufspraktika oder nachzuwei-
sender Ferialpraktika ein auch vom Bund, von den Ländern und Gemeinden, aber auch
von der Wirtschaft wahrzunehmender Aufgabenbereich und eine f
ür die zukünftige Qua-
lifikation unserer Jugendlichen unumgängliche, soziale Verantwortung darstellt? Wenn
nein, warum nicht?

13.       Halten Sie es für sinnvoll, das Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden verpflichtet werden, Ferialpraktikantlnnen - die die Praxis für den schulischen Fortschritt benötigen - in einem bestimmten Ausmaß aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?