3648/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kuzdas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend rechtliche
Situation von Ferialpraktikantlnnen und Ferialarbeiterlnnen in
österreichischen Betrieben und im öffentlichen
Dienst
Aus
vielen Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen
ArbeitgeberInnen für Ferialar-
beit oder Ferialpraxis wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von
Proble-
men in diesem Bereich bekannt.
Zum
einen verlangen mittlere und höhere Schulen von ihren SchülerInnen die
nachge-
wiesene Leistung einer, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschlägigen Feri-
alpraxis,
um den für den Schulabschluss erforderlichen Praxisbezug
nachzuweisen.
Zum anderen ist es im Interesse von Schülerinnen, Schülern,
Studentinnen und Studen-
ten
gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien
durch Ferialarbeit aufzubes-
sern.
Die
derzeitige Rechtslage bringt aber für viele, potentielle Anbieter von
Praktikums- oder
Ferialarbeitsstellen Unsicherheiten. So wurde den unterfertigten Abgeordneten
eine Fül-
le
von Fällen geschildert, in welchen Ferialarbeit- oder
Praktikumsarbeitgebern nach
Abschluss der Beschäftigung weitere SV - Beiträge u. a. m.
vorgeschrieben wurden.
Daher
wird es für unsere Jugendlichen zunehmend schwieriger, die - für ihre
Ausbildung
nötigen oder
zur Verbesserung der finanziellen Situation erforderlichen - Praktikums-
oder
Ferialarbeitsplätze zu erreichen, da sich potentielle
ArbeitgeberInnen vor der Unsi-
cherheit
scheuen und daher lieber keine PraktikantInnen oder Ferialarbeiterlnnen ein-
stellen.
Da
dieser Umstand aus der Sicht der freiwilligen oder verpflichtenden
Ferialarbeiterln-
nen
oder PraktikantInnen unzumutbar scheint und auch der Ausbildung und
Qualifikati-
on für unsere jungen MitbürgerInnen
untragbar ist, stellen die unterfertigten Abgeordne-
ten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Nach welchen arbeitsrechtlichen Vorschriften (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) können Ferialpraktikantlnnen, die zur
Absolvierung einer Praxis
während der
Ferien von ihren Ausbildungseinrichtungen verpflichtet sind,
a) in der Bundesverwaltung,
b) in den wirtschaftlichen Betrieben des Bundes,
c) in den ausgegliederten Gesellschaften des Bundes,
d) in den Forschungseinrichtungen des Bundes,
e) in den Länderverwaltungen,
f) in den wirtschaftlichen Betrieben der Länder,
g) in den
ausgegliederten Gesellschaften der Länder,
h)
in den Forschungseinrichtungen der Länder,
i) in den Gemeindeverwaltungen,
j) in den wirtschaftlichen Betrieben der Gemeinden,
k) in den ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden,
I) in Industriebetrieben,
m) in KMUs im Gewerbebereich,
n) in Dienstleistungsunternehmungen,
o) in Krankenanstalten (sowohl jenen des Bundes, der Länder, der Gemeinden
aber auch Private) beschäftigt werden?
2.
Gibt es in Österreich - für die in der
Frage 1 .a) bis 1 .o) genannten Bereiche - Projek-
te
mit Sonderregelungen oder Zuschüssen? Wenn ja, für welche
Bereiche, in welcher
Höhe der Zuschüsse und für welche
Dauer?
3. Nach welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen können Kommunen
a) Ferialpraktikantlnnen oder
b) Ferialarbeiterlnnen oder
c)
BerufspraktikantInnen
beschäftigen?
4. Nach welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen können Kommunalverbände
a) Ferialpraktikantlnnen oder
b) Ferialarbeiterlnnen oder
c)
BerufspraktikantInnen
beschäftigen?
5. Gibt es in Ihrem Ressort Aufzeichnungen darüber, wie viele
a) Ferialarbeiterlnnen,
b) Ferialpraktikantlnnen und
c)
BerufspraktikantInnen in den, in der Frage 1. a) bis 1. o) genannten
Bereichen,
in
der Zeit von 2007 bis 2009 beschäftigt waren?
6.
Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den
angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben
und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften, zu wel-
chen
arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen beschäftigt? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum
nicht?
7.
Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den
angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben
und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu wel-
chen arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-
Anmeldung)
Ferialarbeiterlnnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein,
warum
nicht?
8.
Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den
angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben
und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu wel-
chen arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-
Anmeldung) BerufspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum
nicht?
9. Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen
zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von
Ferialpraktikantlnnen? Wenn ja, welche? Werden diese bereits für
die
Ferienmonate im Sommer 2010 zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht?
10.
Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen
zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von
Ferialarbeiterlnnen? Wenn ja, welche? Werden diese bereits für die
Ferienmonate im Sommer 2010 zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht?
11.
Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen
zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von
BerufspraktikantInnen? Wenn ja, welche? Werden diese bereits für
die Ferienmonate im Sommer 2010 zur Verfügung stehen? Wenn
nein, warum nicht?
12.
Sind Sie der Ansicht, dass die Ermöglichung von
Berufspraktika oder nachzuwei-
sender
Ferialpraktika ein auch vom Bund, von den Ländern und
Gemeinden, aber auch
von der Wirtschaft wahrzunehmender Aufgabenbereich und eine für die zukünftige Qua-
lifikation
unserer Jugendlichen unumgängliche, soziale Verantwortung
darstellt? Wenn
nein,
warum nicht?
13. Halten Sie es für sinnvoll, das Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden verpflichtet werden, Ferialpraktikantlnnen - die die Praxis für den schulischen Fortschritt benötigen - in einem bestimmten Ausmaß aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?