3666/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Windholz, Haubner,

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Die normativen Regelungen zur Abgeltung der Tätigkeit öffentlicher Bediensteter sind, wie allein die Bestimmungen des Gehaltsgesetzes recht eindrucksvoll zeigen, durchaus komplex gestaltet. In der Diskussion um die „zu hebenden Potentiale“ der Verwaltungsreform werden in diesem Zusammenhang des öfteren Zahlen genannt, deren genauere Zusammensetzung oft genug unklar bleibt. Insbesondere stehen so genannte „Zulagen“ aus unterschiedlichsten Anlässen oft im Zentrum der Diskussion.

Allein das die Bezüge der Bundesbeamten regelnde Gehaltsgesetz 1956 kennt die unterschiedlichsten Formen von „Zulagen“, so (nur beispielhaft) eine Dienst“zulage“, eine Verwendungs“zulage“, eine Erzieher“zulage“ oder auch eine Teuerungs“zulage“. Diese gehören zu den so genannten „allfälligen Zulagen“ im Sinne des § 3 Abs. 2 leg.cit. und sind definitionsgemäß Bestandteil des Monatsbezuges. Es gibt jedoch auch andere finanzielle Vergütungen, welche zwar ebenfalls als „Zulagen“ bezeichnet werden, wie (wiederum nur beispielhaft) die Journaldienst“zulage“, die Mehrleistungs“zulage“, oder auch die Erschwernis“zulage“ welche aber so genannte Nebengebühren im Sinne des § 15 leg.cit. sind. Es gibt sogar Vergütungen, die als „Zulagen“ gelten (vgl. hiezu näher § 20 d Abs. 2 erster Satz leg.cit).

Darüber hinaus gibt es auch Vergütungen für weitere Tätigkeiten für den Bund in einem anderem Wirkungskreis, die einer Beamtin bzw. einem Beamten ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben, die ihr/ihm nach dem BDG 1979 obliegen, übertragen werden können, so genannte Nebentätigkeiten, welche jedoch strikt von allfälligen Nebenbeschäftigungen (das wären jedwede Beschäftigungen, die eine Beamtin/ein Beamter außerhalb ihres/seines Dienstverhältnisses und allfälliger Nebentätigkeiten ausübte) zu trennen sind.

Zeitungsberichten zufolge gibt es insgesamt etwa 160 verschiedene Nebengebühren im öffentlichen Dienst, von welchen einige sogar eine gesetzliche Grundlage vermissen, wie dem erst jüngst am 23. Oktober 2009 ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Zusammenhang mit der Beschwerde eines Finanzbeamten wegen der Nicht-Zuerkennung einer "Betriebsprüferzulage" zu entnehmen ist. Der VfGH kam im Rahmen seiner Prüfung im Gegenstand zum Schluss, dass jener Erlass des Finanzministers, der die Vergabe dieser Nebengebühr regelt, nicht der Verfassung entspricht. Er wurde daher aufgehoben. Nach Meinung von VfGH-Präsident Holzinger sind sämtliche Zuwendungen dieser Art, die ohne gesetzliche Determinierung vergeben werden, nicht verfassungs­konform. Wie viele Nebengebühren daher weiters ihre Gültigkeit verlieren, konnte der VfGH-Präsident jedoch nicht sagen. Es liege jedoch nahe, dass es noch eine Reihe weiterer gebe.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher im Bestreben, die Darstellbarkeit dieser komplexen Materie in der öffentlichen Diskussion zu verbessern, an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

 

1.                  Welche Arten von „Zulagen“ im weitesten Sinne (bitte unter Auflistung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmässigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?

2.                  An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ihres Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?

3.                  Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?

4.                  Welche Arten von „Nebengebühren“ im weitesten Sinne (bitte jeweils unter Auflistung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmässigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?

5.                  An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ihres Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?

6.                  Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?

7.                  Welche sonstigen Arten von Zahlungen abgesehen von Gehalts- bzw. Monats­entgelts (Grundentgeltes) wurden im Zusammenhang mit Gehalts- oder Bezugszahlungen in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?

8.                  An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte wurden diese Zahlungen außerhalb des Grundentgeltes jeweils ausbezahlt?

9.                  Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?

10.              Wurden in Ihrem Ressort aus Anlass des Weihnachtsfestes Belohnungen aus­bezahlt?

11.              Wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte gelangten in den Genuss von derartigen Belohnungen?

12.              Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen) die an Beamte, Vertragsbedienstete bzw. sonstige Beschäftigte a) direkt in Ihrem Ministerium, b) in nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?

13.              Welche Arten von Sonderverträgen wurden in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?

14.              Wie viele Sonderverträge wurden aus welchen Anlässen in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?

15.              Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Art der Sonderverträge) die a) direkt in Ihrem Ministerium, b) in diesem Ressort nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?

16.              Wie hat sich der Personalstand Ihres Ressorts bzw. der Ihrem Ressort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen, in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?

17.              Wie hat sich die Anzahl der Sonderverträge in Ihrem Ressort bzw. der Ihrem Ressort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Art des Sondervertrages in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?

 

Wien, am     . November 2009