3697/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Baumängel in der Justizanstalt Graz-Karlau
Häftlinge der Justizanstalt Graz-Karlau haben über bauliche Mängel in der Justizanstalt berichtet. Es heißt, dass seit Jahrzehnten kein Geld in bauliche Sanierung investiert worden sei. Bei genauerer Betrachtung wären in der ganzen Justizanstalt schwere Mängel feststellbar, die seit Jahren nicht behoben würden.
Dies Vorwürfe betreffen vor allem die Gänge der Abteilungen des B, C und A Flügels des Trakts 1, wo sich ein verkommenes und beklemmendes Bild bieten würde und auch Unordnung und mangelnde hygienische Zustände herrschen würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, dass zumindest teilweise der Verputz an den Wänden der Abteilungen des B, C und A Flügels des Trakts 1 JA Karlau teilweise herunter gebröckelt ist und der Rest der Wände verschmutzt ist?
2. Wenn ja, ist eine Sanierung geplant?
3. Stimmt es, dass die veralteten Haftraumtüren nicht den geltenden Sicherheitsrichtlinien entsprechen?
4. Wenn ja, was gedenken Sie diesbezüglich zu tun?
5. Ist es richtig, dass die Stahlplatten in den Gängen so verrostet und klapprig sind, dass dadurch die Nachruhe der Strafgefangenen durch die Nachdienst versehenden Justizwachebeamten erheblich beeinträchtigt werden kann?
6. Stimmt es, dass Heizungskörper, WC- und Waschebeckenrohre der Hafträume veraltet, undicht und teilweise defekt sind?
7. Wenn ja, ist eine Sanierung geplant?
8. Was sagen Sie dazu, dass die Fenster der Hafträume ebenfalls veraltet, undicht und teilweise vermodert sind?
9. Wenn ja, ist eine Sanierung geplant?
10. Stimmt es, dass nach Richtlinien des Gesundheitsministeriums die Verwendung von schwarzen Teerbelag in Hafträumen aufgrund gesundheitsschädigender Feinstaubpartikel nicht mehr erlaubt ist?
11. Stimmt es, dass es in den Hafträumen immer noch diesen schwarzen Teerbelag gibt?
12. Ist es richtig, dass die Noteinrichtung bzw. Gegensprechanlage in Trakt 1 regelmäßig ausfällt?
13. Stimmt es, dass Strafgefangene (zu Strafzwecken) in Kellerzellen untergebracht werden, obwohl dort permanente Feuchtigkeit herrscht und das Wasser von den Kellerwänden tropfen soll?
14. Ist es richtig, dass die Justizanstalt Graz-Karlau über keinen Aufzug, weder Personen- noch Transportaufzug verfügt?
15. Stimmt es, dass die Strafgefangenen ihre Freizeit in 80 cm breiten Gängen oder in einer circa 4 m2 engen Nische neben Mistkübeln verbringen müssen?
16. Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass die Bettdecken und Matratzen in den meisten Fällen verschmutzt, dünn, löchrig und veraltet sein sollen?
17. Welche größeren baulichen Sanierungsmaßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren in den angesprochenen Abteilungen durchgeführt?
18. Welche bauliche Verbesserungen sind in den angesprochenen Abteilungen geplant?