3708/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend die Rehabilitierung von Verurteilten sowjetischer Militärgerichte nach 1945.
Wie in letzter Zeit Medien, darunter der renommierten „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, zu entnehmen ist, wurden im Oktober 2009 mehrere Tausend Deutsche rehabilitiert, die von sowjetischen Militärgerichten nachdem Zweiten Weltkrieg aus politischen Gründen verurteilt worden waren.
Das hat die Dokumentationsstelle der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ in Dresden der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mitgeteilt. Mitte November sollen die Namen von 10.091 Personen, deren Urteile in den vergangenen Jahren durch die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft überprüft wurden, auf der Internetseite www.dokst.de veröffentlicht werden. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller seien mit ihrem Rehabilitierungsbegehren erfolgreich gewesen, sagte der Leiter der Stiftung, Klaus-Dieter Müller, der F.A.Z. Insgesamt wurden in der Zeit zwischen Frühjahr 1945 und Ende 1953 in der Sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR etwa 35.000 Zivilisten von sowjetischen Militärgerichten jedweder Art verurteilt. Seit 1991 ist in Russland ein Gesetz in Kraft, das die Möglichkeit eröffnet, für die Opfer politischer Repressionen einen Rehabilitierungsantrag zu stellen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage: