3708/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

 

betreffend die Rehabilitierung von Verurteilten sowjetischer Militärgerichte nach 1945.

 

 

Wie in letzter Zeit Medien, darunter der renommierten „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, zu entnehmen ist, wurden im Oktober 2009 mehrere Tausend Deutsche rehabilitiert, die von sowjetischen Militärgerichten nachdem Zweiten Weltkrieg aus politischen Gründen verurteilt worden waren.

Das hat die Dokumentationsstelle der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ in Dresden der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mitgeteilt. Mitte November sollen die Namen von 10.091 Personen, deren Urteile in den vergangenen Jahren durch die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft überprüft wurden, auf der Internetseite www.dokst.de veröffentlicht werden. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller seien mit ihrem Rehabilitierungsbegehren erfolgreich gewesen, sagte der Leiter der Stiftung, Klaus-Dieter Müller, der F.A.Z. Insgesamt wurden in der Zeit zwischen Frühjahr 1945 und Ende 1953 in der Sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR etwa 35.000 Zivilisten von sowjetischen Militärgerichten jedweder Art verurteilt. Seit 1991 ist in Russland ein Gesetz in Kraft, das die Möglichkeit eröffnet, für die Opfer politischer Repressionen einen Rehabilitierungsantrag zu stellen.

 

 

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

 

Anfrage:

 

  1. Gibt es entsprechende Rehabilitierungsanträge österreichischer Staatsbürger?

 

  1. Wenn ja, wie viele?

 

  1. Wie viele dieser Antragsteller wurden rehabilitiert?

 

  1. Wurden in Frage kommende österreichische Staatsbürger über die Möglichkeit, Rehabilitierungsanträge zu stellen, informiert?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?