3709/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einkaufskonditionen der Bundesbeschaffung GmbH
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist, wie auf ihrer Homepage zu lesen ist, der Einkaufsdienstleiter der öffentlichen Hand und im Besitz des BMF. Eigenangaben verkünden, dass durch die Bündelung des Einkaufs nur etwa 17 Prozent der Anschaffungskosten eingespart werden können. Zu den Kunden der BBG gehören neben den Bundesdienststellen, alle Bundesländer und viele Gemeinden, sowie Universitäten, Gesundheits- und bundesnahe Einrichtungen. Das über die BBG abgewickelte Auftragsvolumen betrug im Jahr 2008 830 Millionen Euro. Leider kommt die BBG in der Praxis ihrem Auftrag, durch Quantität in der Anschaffung niedrigstmögliche Preise zu erzielen und damit Sparsamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu garantieren, nicht immer nach.
Die BBG erhob beispielsweise im Zuge eines Auftrages für gängige Büroeinrichtung aus einer bundesnahen Einrichtung Kostenvoranschläge großer österreichischer Lieferanten. Die Angebote hatten ein Volumen von etwa 90.000 Euro. Ein Mitarbeiter konnte mit einer Firma ein um 20 Prozent günstigeres Angebot aushandeln (inkl. USt.), indem er einen Telefonanruf tätigte.
Bene-Ordner sind augenscheinlich teurer, als vergleichbare Produkte von anderen Herstellern. Zumindest das Parlament bezieht diese jedoch bei der Firma bene.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE