3710/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Rosenkranz, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Verbleib einer Festplatte aus dem Kabinett des ehemaligen Bundesministers für Inneres Ernst Strasser
Im Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wurde in mehreren Befragungen der Verbleib einer externen Festplatte, die Philipp Ita zwischen Oktober und Weihnachten 2006 aus einem Safe des Kabinetts des Bundesministeriums für Innere Angelegenheiten mit nach Hause genommen und bei sich im Ofen verbrannt hätte, thematisiert. Auf dieser Festplatte befanden sich Sicherungskopien vom Laptop des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser. Diesen Sachverhalt gab Philipp Ita am 8. September 2008 beim Büro für Innere Angelegenheiten als ermittelnde Behörde zu Protokoll.
Siehe dazu: 7. Sitzung des Untersuchungsauschusses vom 12. 10. 2009, öffentlicher Teil, Seite 27 des Protokolls:
„Vom Laptop des Dr. Strasser wurden auch Sicherungskopien angefertigt, und zwar auf einer externen Festplatte. Diese Festplatte war in einem Safe des Kabinetts verwahrt, welcher zwischen meiner Innen- und Außentüre meines Büros stand. Zugang zu diesem Safe, welcher mittels Zahlenschloss und mit einem Schlüssel zu versperren war, hatten theoretisch Mag. Gattringer, meine Sekretärin Ute Palkovits und möglicherweise die Sekretärin von Mag. Gattringer, Frau Elke Schandl, und ich. Zwischen Mitte Oktober und Weihnachten 2006 wurde von mir der gegenständliche Safe aufgeräumt, wobei ich auch eine externe Festplatte vorfand. Glaublich über Nachfragen bei Dr. Ulmer sagte dieser mir, dass sich auf dieser Festplatte Sicherungsdaten befinden würden, die nicht mehr benötigt werden. Daraufhin nahm ich diese Festplatte an mich und verbrannte diese bei mir zu Hause im Ofen.“
Und
„Sehr geehrter Herr Mag. Kraupa, eine Frage muss ich Ihnen schon noch stellen, und zwar zu der Situation, als Herr Mag. Ita über Befragung, was er zum Verbleib dieser Festplatte denn wisse, gesagt hat, er habe sie in den Ofen geschmissen; damit sei das für ihn erledigt gewesen.“
Obwohl auf dieser Festplatte für ein Strafverfahren relevante Daten gespeichert sein könnten, wurde von Beamten des Büros für Innere Angelegenheiten nicht versucht, den weiteren Verbleib dieser Festplatte zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Auf wessen Anordnung wurden die erwähnten Sicherheitskopien des Laptops von Ernst Strasser auf der externen Festplatte angefertigt?
2. Wer führte die Sicherung der Daten auf dieser Festplatte durch?
3. Wer wusste von diesen Sicherheitskopien?
4. Waren diese Sicherheitskopien immer im erwähnten Safe verwahrt?
5. Wer hatte zwischen 01. Oktober 2006 und 31. Dezember 2006 Zugang zu diesem Safe?
6. Wurde die Aussage Hr. Itas, er hätte die Festplatte an sich genommen überprüft?
7. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wurde die Aussage Hr. Itas, er hätte die Festplatte in seinem Ofen verbannt überprüft?
10. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Ist es in Ihrem Ressort üblich eine Festplatte in einem Hausofen zu verbrennen, um diese zu vernichten?
13. Wurde diese technische Frage von den ermittelnden Beamten überprüft?
14. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Wurde dieser Vorgang von den ermittelnden Beamten im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen, die für das Bundesministerium für Inneres mit besonderer Rücksichtnahme auf die sensiblen Daten dieses Ministeriums, überprüft?
17. Wurde dieser Vorgang von den ermittelnden Beamten im Hinblick auf die umweltschutzrechtlichen Vorschriften, die bei der Entsorgung von Festplatten einzuhalten sind, überprüft?
18. War diese Zeugenaussage des Herrn Ita für die ermittelnden Beamten glaubhaft?
19. Gab es eine Dienstanweisung einer vorgesetzten Dienststelle, zu dieser Zeugenaussage nicht weiter zu ermitteln?
20. Wenn ja, von wem?