3718/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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A N F R A G E

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend mögliche verbotene Preisabsprachen und Umgehung von Baukartellverfahren

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Kartellgesetz (KartG) sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Kartell) verboten.

 

Der § 26 Kartellgesetz legt fest, dass das Kartellgericht Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote wirksam abzustellen hat.

 

Bei der Ausschreibung der ASFINAG zur Sanierung des Wolfersbergtunnels im Streckenverlauf der A10 Tauern Autobahn haben sich am ersten Vergabeverfahren neben drei weiteren Bietern folgende Bieter beteiligt:

 

1. ÖSTU-STETTIN + H. JUNGER

2. STRABAG

3. ALPINE

[…]

 

Nach Widerrufung des ersten Vergabeverfahrens wurde ein neuerliches Vergabeverfahren durchgeführt, an dem sich eine Bietergemeinschaft aus ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, ALPINE Bau GmbH, H. JUNGER Baugesellschaft und STRABAG AG beteiligte.

 

Durch die getrennte Teilnahme der Baufirmen am ersten Vergabeverfahren scheint klar zu sein, dass der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft keine notwendige Voraussetzung für die Abgabe eines Gebots im Vergabeverfahren war. Der Wettbewerb im Vergabeverfahren wurde daher nicht vergrößert, sondern vielmehr eingeschränkt.

 

Darüber hinaus halten die zur Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Baufirmen einen Marktanteil, der sich deutlich über dem Bagatellbereich befindet.


Darüber hinaus sind mit STRABAG und ALPINE zwei Baufirmen in den beschriebenen Sachverhalt verwickelt, die auch jener Bietergemeinschaft angehören, die bereits in der Ausschreibung Hauptbahnhof Wien – Baulos I aufgrund überteuerter Preise in ein Streitverfahren beim Bundesvergabeamt verwickelt waren.

 

Im Fall Wolfersbergtunnel ist zusätzlich hoch brisant, dass die Bietergemeinschaft ausführliche Kenntnisse über das Gebot der erstgereihten Baufirma gehabt zu haben scheint und versuchte, diese durch den Vorwurf unterpreisigen Anbietens aus dem Vergabeverfahren zu drängen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1)     Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Sachverhalt Wolfersbergtunnel bekannt?

 

2)     Wie viele Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich wurden seit 2005 durch die ASFINAG ausgeschrieben?

 

3)     An welchen dieser Ausschreibungen beteiligten sich Bietergemeinschaften?

 

4)     In welchen Fällen hielten die an der jeweiligen Bietergemeinschaft beteiligten Baufirmen einen Marktanteil, der sich erkennbar über dem Bagatellbereich befindet, aufgeschlüsselt nach Ausschreibungen und beteiligten Unternehmen?

 

5)     Wie hoch war der jeweilige Auftragswert der aufgezählten Fälle in Euro?

 

6)     In welchen der aufgezählten Fälle erhielt die Bietergemeinschaft den Zuschlag?

 

7)     In welchen der aufgezählten Fälle wurden die Bietergemeinschaften hinsichtlich Verstößen gegen die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften überprüft?

 

8)     In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zum Ausschluss einer Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren?

 

9)     In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zur Zurückziehung der Ausschreibung?

 

10) Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund des begründeten Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?


11) Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund eines festgestellten Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

 

12) An welchen weiteren laufenden und abgelaufenen Vergabeverfahren der ASFINAG seit dem Vergabeverfahren Wolfersbergtunnel war zumindest eine der in der Bietergemeinschaft vertretenen Baufirmen beteiligt, aufgeschlüsselt nach Vergabeverfahren und beteiligter Baufirma?

 

13) Aus welchen der genannten Vergabeverfahren wurden eine oder mehrere der in der Bietergemeinschaft vertretenen Baufirmen ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Vergabeverfahren und ausgeschlossener Baufirma?

 

14) Falls kein Ausschluss aus anderen laufenden Vergabeverfahren erfolgte, warum nicht?

 

15) Werden bei der ASFINAG die Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs bei Bauausschreibungen in Folge des geschilderten Sachverhaltes Wolfersbergtunnel intensiviert?

 

16) Wenn ja, wie?

 

17) Wenn nein, warum nicht?

 

18) Ist die ASFINAG verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz die Ermittlungsbehörden zu verständigen?

 

19) Wie oft kam es bisher zur Verständigung der Ermittlungsbehörden durch die ASFINAG wegen begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz?

 

20) Wurde der geschilderte Sachverhalt Wolfersbergtunnel durch die ASFINAG einer Ermittlungsbehörde übermittelt?

 

21) Wenn ja, wann wurde der Sachverhalt welcher Ermittlungsbehörde übermittelt?

 

22) Wenn nein, warum nicht?

 

23) Wann wurden welche Verfahrensschritte im Bezug auf den geschilderten Sachverhalt Wolfersbergtunnel durch die ASFINAG gesetzt?

 

24) Kam es zu einer deutlichen Haltungsänderung der ASFINAG in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt?

 

25) Wenn ja, wann genau und aus welchen Gründen änderte die ASFINAG ihre Haltung gegenüber der Bietergemeinschaft?

 

26) Kam es nach Bekanntwerden des Sachverhalts bei der ASFINAG zu einer persönlichen Intervention durch Hans-Peter Haselsteiner, den Vorstandsvorsitzenden der STRABAG, bei einem Vorstand der ASFINAG?


27) Wenn ja, an welchem Tag kam es zu einer Intervention bei welchem Vorstand der ASFINAG?

 

28) Welche weiteren Sachverhalte waren Gegenstand dieser Intervention?

 

29) Stehen Verfahrensschritte im Bezug auf den Sachverhalt Wolfersbergtunnel, die nach einer Intervention von Hans-Peter Haselsteiner gesetzt wurden, im Zusammenhang mit dieser?

 

30) Welche juristischen und natürlichen Personen wurden mit der Abwicklung der Ausschreibung der Sanierung des Wolfersbergtunnels beauftragt?

 

31) Gab es seit Gründung der ASFINAG jemals einen Fall von Datenweitergabe aus Geboten eines Vergabeverfahrens an konkurrierende Bieter?

 

32) Wenn ja, welche juristischen und natürlichen Personen, Vergabeverfahren und Bieter waren auf welche Art betroffen, aufgeschlüsselt nach Name, Position und Funktion im Vergabeverfahren?

 

33) Wenn ja, welche Konsequenzen wurden innerhalb der ASFINAG gezogen, um Vergabeverfahren sicherer zu gestalten?

 

34) Wer in der ASFINAG hatte Einblick in die Gebote im genannten Vergabeverfahren, aufgeschlüsselt nach Name, Position und Funktion im Vergabeverfahren?

 

35) Welche juristischen und natürlichen Personen außerhalb der ASFINAG hatten Einblick in die Gebote im genannten Vergabeverfahren, aufgeschlüsselt nach Name, Position und Funktion im Vergabeverfahren?

 

36) Wurden all jene natürlichen Personen, die Einblick in die Gebote hatten, hinsichtlich einer möglichen Datenweitergabe an die Bietergemeinschaft überprüft?

 

37) Wenn ja, ergab sich daraus ein konkreter Verdacht?

 

38) Wenn nein, warum nicht?

 

39) Kam es bezüglich einer möglichen Datenweitergabe zu einer Anzeige?

 

40) Wenn ja, erfolgte die Anzeige gegen konkrete Verdächtige oder gegen unbekannte Täter?

 

41) Wenn Ja, bei welcher Ermittlungsbehörde wurde die Anzeige eingebracht?

 

42) Wenn nein, warum nicht?

 

43) Werden die Maßnahmen zur Sicherung der Daten in Vergabeverfahren in Folge des geschilderten Sachverhaltes intensiviert?

 

44) Wenn ja, wie?

 

45) Wenn nein, warum nicht?


46) Wie viele Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich wurden seit 2005 durch die ÖBB ausgeschrieben?

 

47) An welchen dieser Ausschreibungen beteiligten sich Bietergemeinschaften?

 

48) In welchen Fällen hielten die an der jeweiligen Bietergemeinschaft beteiligten Baufirmen einen Marktanteil, der sich erkennbar über dem Bagatellbereich befindet, aufgeschlüsselt nach Ausschreibungen und beteiligten Unternehmen?

 

49) Wie hoch war der jeweilige Auftragswert der aufgezählten Fälle in Euro?

 

50) In welchen der aufgezählten Fälle erhielt die Bietergemeinschaft den Zuschlag?

 

51) In welchen der aufgezählten Fälle wurden die Bietergemeinschaften hinsichtlich Verstößen gegen die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften überprüft?

 

52) In welchen der aufgezählten Fälle wurden die Bietergemeinschaften hinsichtlich Verstößen gegen die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften überprüft?

 

53) In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zum Ausschluss einer Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren?

 

54) In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zur Zurückziehung der Ausschreibung?

 

55) Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund des begründeten Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

 

56) Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund eines festgestellten Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

 

57) Werden bei den ÖBB die Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs bei Bauausschreibungen in Folge des geschilderten Sachverhaltes Hauptbahnhof Wien – Baulos I intensiviert?

 

58) Wenn ja, wie?

 

59) Wenn nein, warum nicht?

 

60) Sind die ÖBB verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz die Ermittlungsbehörden zu verständigen?

 

61) Wie oft kam es bisher zur Verständigung der Ermittlungsbehörden durch die ÖBB wegen begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz?