3722/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Sicherheitsrisiko in der Justizanstalt Leoben

 

Die Justizanstalt Leoben gilt bei den Befürwortern seit ihrer Eröffnung im Frühjahr 2005 als eine Musteranstalt des modernen Strafvollzugs. Im August 2006 erlangte die Justizanstalt jedoch zweifelhafte Berühmtheit. In den Medien wurde von einer georgischen Internetseite berichtet, die mit den „paradiesischen Zuständen“ in der Justizanstalt indirekt zur Begehung von Straftaten in Österreich aufruft (Kronen-Zeitung vom 25.08.2006: „Häf'n all inclusive - Georgier lobpreisen Leobener Gefängnis“).

Doch nicht nur die recht komfortable Ausstattung mit sehr umfangreichen und vielschichtigen Möglichkeiten des Zeitvertreibs bietet Anlass zur Kritik, auch das Sicherheitskonzept ist höchst umstritten. Obwohl von Seiten des BMJ hervorgehoben wird, die Justizanstalt verfüge über die modernste Sicherheitstechnik scheinen einige  Selbstverständlichkeiten in der Gefahrenabwehr nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.  So wird die Sporthalle der Anstalt auch Nichtangehörigen der JA zugänglich gemacht. Ein Umstand der die Unterbindung eines Transfers von unerlaubten Gegenständen, Substanzen und Nachrichten zwischen Insassen und Kontaktpersonen außerhalb der JA zumindest gefährden kann.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz  folgende

 

ANFRAGE:

1)     Welche externen Personen, bzw. Personengruppe und Vereine haben Zugang zur Sporthalle der Justizanstalt (JA) Leoben (aufgelistet nach Funktion, bzw. Name der Gruppe)?

 

2)     Sind der Anstaltsleitung sämtliche Namen der externen Nutzer der Sporthalle der JA bekannt?


3)     Wenn nein, warum hält das BMJ die Kenntnis der Namen der externen Nutzer für entbehrlich?

 

4)     Kann ausgeschlossen werden, daß Personen die in Komplizenschaft oder ähnlichem Näheverhältnis mit Insassen der JA stehen die Sporthalle nutzen?

 

5)     Mit welchen Personenzahlen halten sich die jeweiligen Gruppen sich in der Sporthalle der JA Leoben auf?

 

6)     Zu welchen Zeiten wird die Sporthalle der JA Leoben durch externe Personen/Personengruppen genutzt (aufgelistet nach Tag, Uhrzeit, Gruppe und Gruppenstärke)?

 

7)     Erhalten externe Personen/Personengruppen auch zu den Zeiten des sog. „Nachtdienstes“ Zutritt zur Sporthalle der JA Leoben?

 

8)     Wenn ja, hält das BMJ eine Betreuung der externen Nutzer der Sporthalle durch Bedienstete der Justizwache in den Zeiten der geringeren Besetzung für möglich, ohne daß der eigentliche Dienst darunter leidet?

 

9)     In welcher Form und mit welchem Personalaufwand werden die externen Sportgruppen zu den jeweiligen Benützungszeiten durch Bedienstete der Justizwache betreut/überwacht?

 

10) Kann ausgeschlossen werden, dass externe Nutzer der Sporthalle unerlaubte Gegenstände wie Waffen, Mobiltelefone und Suchtmittel in die Räumlichkeiten (Umkleide-, Duschräume) der JA mitführen?

 

11) Kann ausgeschlossen werden, dass externe Nutzer in der Sporthalle  Gegenstände hinterlassen, welche wiederum von Insassen während der Sportstunden aufgenommen werden könnten?

 

12) Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen um diesen Vorgang ausschließen zu können?

 

13) Wenn nein, wie rechtfertigt das BMJ in diesem Falle die Nutzung der Halle durch externe Sportgruppen im Hinblick auf die Sicherheit innerhalb der Justizanstalt?

 

14) Wie hoch sind die Einnahmen der JA Leoben durch die Vermietung der Sporthalle an externe Sportgruppen?

 

15) Welche Kosten entstehen durch die Bereitstellung der Sporthalle an externe Sportgruppen (Personalkosten zur Betreuung der Gruppen, Reinigungs- und Instandsetzungskosten)?


16) Wie hoch waren die Errichtungskosten der Sporthallen in der JA Leoben?

 

17) Ist die, gemessen an der Anzahl der Insassen, äußerst großzügig angelegte Sporthalle bereits in der Planungsphase zur Nutzung durch externe Sportgruppen konzipiert worden?

 

18) Wenn ja, weshalb wurde die Problematik des Deponierens von unerlaubten Gegenständen und Substanzen durch externe Nutzer offensichtlich nicht ausreichend berücksichtigt?

 

19) Plant das BMJ das genannte Sicherheitsrisiko in der JA Leoben künftig einzudämmen und externen Sportgruppen den Zugangang zur Sporthalle zu verweigern, bzw. diese genauer zu kontrollieren?