3736/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Biozide in Grünfuttermitteln

 

 

Als Biozide bezeichnet man generell in der Schädlingsbekämpfung im nicht-agrarischen Bereich eingesetzte Wirkstoffe, Chemikalien und Mikroorganismen gegen Schadorganismen. Das sind beispielsweise Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel.  Überschneidungen bei der Anwendung im agrarischen Bereich sind jedoch in vielen Fällen gegeben, so wird z.B. der Wirkstoff Propiconazol als Holzschutzmittel in holzverarbeitenden Betrieben eingesetzt, im agrarischen Bereich liegt sein Haupteinsatzgebiet im Getreideanbau.

 

Im Anhang I/IA der Biozid-Produkte-Richtlinie werden zwar alle im Europäischen Wirtschaftsraum geprüften und zur Verwendung in Biozid-Produkten zulässigen Wirkstoffe gelistet, land- und forstwirtschaftliche Interessen scheinen jedoch nicht immer vereinbar, vor allem wenn eine gemeinsame Nutzung von Grünflächen erfolgen soll oder agrarisch und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eng nebeneinander liegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Welchen Zulassungs- und Kontrollmechanismen unterliegen holzverarbeitende Betriebe hinsichtlich der im Betrieb verwendeten Biozide?

 

  1. In welcher Art und Weise, von welchen Personen und in welchen Abständen werden diese Kontrollen vollzogen und deren Verstöße geahndet?

 

  1. Welchen Auflagen unterliegt die Entsorgung der Abwässer inklusive der Wässer der Tauchbecken von holzverarbeitenden Betrieben?

 

  1. In welcher Art und Weise, von welchen Personen und in welchen Abständen werden diese Kontrollen vollzogen und deren Verstöße geahndet?

 

  1. Ist es zulässig, Grundfutter, das unter anderem mit Abwässern oder Wässern von Tauchbecken von holzverarbeitenden Betrieben gewässert wurde, an Milchrinder zu verfüttern, wenn ja,

a)      unter welchen Auflagen?

b)      mit welchen Kontrollen?

c)      mit welchen Grenzwerten gelistet nach Bioziden?

d)      in welcher Art und Weise, von welchen Personen und in welchen Abständen werden diese Kontrollen vollzogen?

e)      wie werden Verstöße geahndet?

 

  1. Wenn nein, welche Regelungen ordnen hier ein nachbarschaftliches Nebeneinander von Landwirten und holzverarbeitenden Betrieben?