3741/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen - Graubereich Versteuerung

Steuerexperten sind der Auffassung, dass 80% der Anleger ihre Spekulationsgewinne nicht versteuern. Nach der Rechtslage muss jeder Anleger, der Aktien kauft und sie vor Ende der einjährigen Behaltefrist mit Gewinn wieder verkauft, diesen Gewinn in seiner Einkommenssteuererklärung anfuhren.

Die meisten Spekulanten verstoßen in Österreich aber gegen diese Steuerpflicht. Sie versteuerten die Spekulationsgewinne nicht, sagte Karl Bruckner, Steuerexperte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, im Öl-Mittagsjournal.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.   Teilt das Ressort die Auffassung dieser Steuerexperten?

2.                      Teilen Sie die Auffassung von Karl Bruckner, dass nach Verkäufen von Aktien maximal zehn bis zwanzig Prozent der Spekulationsgewinne in der Steuererklärung deklariert werden?

3.                      Welche Maßnahmen werden sie zukünftig ergreifen, damit durchgehend Spekulations- gewinne aus Aktienverkäufen in der Einkommenssteuererklärung deklariert werden?


4.                      Welche Steuereinnahmen wurden in den letzten 10 Jahren durch die korrekte Deklarierung von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.                      Wie hoch waren in diesen Jahren die geschätzten Mindereinnahmen durch eine fehlende Deklaration von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

6.                      In wie vielen Fällen kam es in den letzten Jahren wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen zu Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.                      Welche Sanktionen gab es in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?

8.                      Können Spekulationsverluste durch private und institutionalisierte AnlegerInnen (z.B. UntennehmerInnen) steuerlich gemacht werden?

9.          Gibt es Erlässe des BMF, welche die steuerliche Behandlung von Spekulationsverlusten regeln?

Wenn ja, wie lauten diese?