3744/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef Bucher, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend vollkommenes Versagen des Gesundheitsministers im Umgang mit der „Schweinegrippe“
Bereits vor einem Monat wurde von Seiten des BZÖ darauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Ausbreitung der neuen Grippe, vulgo „Schweinegrippe“ Transparenz und ein offenes Vorgehen von Seiten des zuständigen Gesundheitsministers zu erwarten sind.
Dazu gehört in erster Linie eine sachliche Erörterung über die Inzidenz, also das Verhältnis von neu erkrankten Personen oder verstorbenen Personen dieser neuen Grippe im Verhältnis zur jährlich wiederkehrenden Influenza sowie eine umfassende und sachliche Information von Schülern, Eltern und Lehrern sowie der Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken der Grippe und der Impfung als solches.
Bis heute ist jedoch nichts Wesentliches passiert, die österreichische Bevölkerung ist aufgrund der Nicht-Bekanntgabe solcher wichtiger Informationen und einfachster Zahlen, die es jedem Einzelnen ermöglichen würden, sein persönliches Gefährdungspotential nüchtern abzuschätzen auf täglich wiederkehrende Horror-Meldungen in den österreichischen Medien angewiesen.
Auf Inseraten und Informationsblättern des Gesundheitsministeriums werden der Hausarzt oder die Hausärztin als Ansprechpartner für Grippekranke oder deren Angehörige genannt. Aber genau dieser Hausarzt ist vom Gesundheitsminister nicht autorisiert, die Impfung gegen die neue Grippe zu verabreichen. Beim Hausarzt erfolgt der Verweis derjenigen die sich impfen lassen wollen an das nächste Impfzentrum. Ebenfalls nicht autorisiert die Impfung durchzuführen sind Schulärzte, die hier in Österreich flächendeckend organisiert zur Verfügung stehen. Stattdessen scharen sich die verunsicherten Menschen um Impfzentren und müssen lange Wartezeiten mit ihren Kindern an der Hand, mit hohem Infektionsdruck unter vielen Menschen, in Kauf nehmen.
Dazu kommt, dass der ressortzuständige Gesundheitsminister entweder keine Ahnung über die Anzahl der Schweinegrippe-Erkrankten hat, oder die Bevölkerung bewusst falsch informiert. Während führende Sozialmediziner und Virologen von bis zu 30.000 Neuerkrankungen - davon 10.000 in Wien – allein in der 46. Kalenderwoche ausgehen, spricht der SPÖ-Gesundheitsminister in der Pressestunde am 15. November 2009 von lediglich 1.000 Fällen für denselben Zeitraum. Insbesondere Vergleichszahlen zur Grippewelle, die Österreich in jedem Jahr heimsucht, werden nicht publiziert und damit wichtige statistische Vergleiche bewusst verhindert.
Gemäß Information des Generaldirektors für öffentliche Gesundheit, Dr. Hubert Hrabcik sterben in Österreich jährlich 3.000 Personen an der Folge der jährlichen Grippewelle bei durchschnittlich 400.000 infizierten Personen. Dem gegenüber steht in Österreich bis zur 46. Kalenderwoche ein einziger Todesfall an der Folge der „neuen“ Grippe. Dafür sind in österreichischen Tageszeitungen Bilder von Menschenschlangen in überfüllten Impfzentren mit nahezu apokalyptisch anmutenden Aussagen wie: „Es handle sich hier um die gefährlichste Erkrankung seit dem Bestehen der Menschheit“ die Folge einer versagenden Gesundheit- und Informationspolitik eines zuständigen Gesundheitsministers.
Parallel dazu erhebt sich die Frage bezüglich der bereits vom Steuerzahler bezahlten, aber nicht erbrachten Leistungen von Seiten der Pharmaindustrie. Der Gesundheitsminister spricht von 30 Millionen Euro, die an Baxter für den Impfstoff bereits vorausbezahlt wurden, obwohl dieser größtenteils noch nicht geliefert wurde. Experten gehen aber gar von 95 Millionen Euro aus, die von der Republik an den Pharmariesen bezahlt wurden.
Eines ist allerdings sicher: Ein „Sitzen bleiben“ auf tausenden bezahlten und nicht verimpften Impfdosen ist von Seiten eines Gesundheitsministers nur dann politisch zu vertreten, wenn vom ersten bis zum letzten Tag bei der Abwicklung einer Grippepandemie gegenüber der Bevölkerung Ehrlichkeit und ein transparentes Vorgehen an den Tag gelegt wurden. Das kann auch das Zugeben von Fehleinschätzungen beinhalten. Nicht vertretbar ist es jedoch, der Bevölkerung eines Landes die Gefährlichkeit einer Erkrankung vorzutäuschen, wenn einer ähnlichen, jährlich wiederkehrenden Erkrankung ein viel geringerer Stellenwert beigemessen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE: