375/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für Gesundheit

betreffend der Höhe der Grenzwerte für gepulste elektromagnetische Mobilfunkwellen

Die von Abgeordneten am 28. Oktober 2008 bei der damaligen Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky eingebrachte parlamentarische Anfrage (3/J) betreffend der Höhe der Grenzwerte für gepulste elektromagnetische Mobilfunkwellen wurde von der Frau Bundesminister mit Datum vom 25. November 2008 (4/AB) unzureichend bzw. nur sehr ausweichend und oberflächlich beantwortet. Unmittelbarer Anlass für die am 28. Oktober gestellte Anfrage war eine Presseaussendung der Ärztekammer Wien vom 17. September 2008 in der die bereits früher geäußerte Warnung vor Handystrahlung erneuert wird. (OTS-Originaltext Presseaussendung der Pressestelle der Ärztekammer für Wien vom 17.09.08)

Die am 28. Oktober gestellte Anfrage erhält durch einen in der Wochenzeitung „profil“ vom 24. November 2008 erschienenen Artikel zu einer Wiener Handystudie (S. 75 - S. 79) neuerliche Aktualität und Brisanz. Das Ergebnis der in Zweifel gezogenen Studie lautete gemäß „profil“ nämlich: „Handystrahlung könne zu DNA-Strangbrüchen führen und - ähnlich wie starke Sonnenbestrahlung - ein erhöhtes Krebsrisiko bedeuten.“ („profil“ vom 24. November 2008, S. 76)

Bereits die Wiener Ärztekammer stellt in ihrer genannten Presseaussendung vom 17.09.08 unter Bezugnahme auf die sogenannte Reflex-Studie fest, dass ein gentoxischer Effekt auf menschliche Zellkulturen von Mobilfunkstrahlen in der Stärke, wie sie von jedem GSM-Handy erzeugt werden, eindeutig belegt sei. Laut Erik Huber, dem Referenten für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, sei die Reflex-Studie nach wie vor unbestritten. Noch bedeutender als die Reflex-Studie sei, so Huber weiter, ohnedies die epidemiologische Evidenz, auf die die Ärztekammer schon in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen habe. Huber: „Erst kürzlich hat eine Meta-Analyse der Langzeitdaten epidemiologischer Studien bei Personen, die bereits mehr als zehn Jahre ein Mobiltelefon benutzen, ein bis zu 200 Prozent erhöhtes Risiko für die Erkrankung an einem Hirntumor ergeben.“ Dies zeige, dass in Zukunft mehr Menschen mit der Entstehung von Krebs in von Handy exponierten Körperregionen rechnen müssten.

Die derzeit empfohlenen Grenzwerte würden absolut keinen ausreichenden Schutz bieten, so Huber. Daher solle man sich von Beschwichtigungsversuchen wie: „Die Grenzwerte sind vollkommen ausreichend“ nicht in die Irre führen lassen, betont Huber, der auch darauf hinweist, dass ein Medikament mit einer ähnlich unsicheren Datenlage wie derzeit bei der Mobilfunkstrahlung „nie im Leben zugelassen werden würde“.

Aufgrund der geschilderten Sach- bzw. Faktenlage stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Gesundheitsminister folgende


Anfrage:

1.       Wann und in welcher Weise haben sich die für diese Frage zuständigen österreichischen Gesundheitsminister im Zeitraum von 1990 bis 2008 zu den Mobilfunk-Grenzwerten geäußert? (Wenn keine Äußerung vorliegt, warum nicht?)

2.       Sind Sie oder Ihre Amtsvorgänger seit 1990 für eine Senkung der in Österreich geltenden Grenzwerte eingetreten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, für welchen Grenzwert?

3.       Wurde von Ihren Amtsvorgängern und Ihnen je der Versuch unternommen, den Salzburger Vorsorgewert bundesweit zu übernehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, woran ist diese Übernahme dann gescheitert?

4.       Welchen Stellenwert hat für Sie die Gesundheitsvorsorge sowie der Gesundheitsschutz in bezug auf Handystrahlung?

5.       Ist Ihnen bekannt, dass ab dem Jahre 2000 in Deutschland, Australien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Japan, Neuseeland, Norwegen, Großbritannien und Schweden Studien zur Handystrahlung gemacht wurden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse von a.) Dänemark, b.) Finnland, c.) Frankreich, d.) Israel, e.) Italien, f.) Japan, g.) Neuseeland, h.) Norwegen, i.) Großbritannien und j.) Schweden

6.       Warum gibt es in Italien und der Schweiz um ein vielfaches geringere Grenzwerte als in Österreich? (Immerhin ist die Schweiz ebenso gebirgig wie Österreich)

7.       Sitzten Umweltmediziner im Obersten Sanitätsrat? (Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?)

8.       Wie ist die Arbeitsgruppe, die sich laut Ihrer Vorgängerin mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung beschäftigt, zusammengesetzt? (Bitte genaue Auflistung der Ausbildung bzw. Qualifikation sämtlicher Mitglieder sowie deren Berufslaufbahn samt derzeit ausgeübter beruflicher Funktion)

9.       Immer wieder - auch von Ihrer Vorgängerin - wird in der Grenzwertediskussion vorgebracht, dass „kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Schäden am Menschen“ vorliege. Was halten Sie persönlich von dieser Aussage? Ist Sie Ihrer Meinung nach mit dem Vorsorgegedanken bzw. Vorsorgeprinzip vereinbar?