3759/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Gerhard Huber Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gebühr für Besachwalterte trifft 5000 Tiroler

Vor kurzem führte der Bund Gebühren über das Budgetbegleitgesetz bzw. das Familienrechts-Änderungsgesetz für eine Personengruppe ein, die sich nicht wehren kann, nämlich jene, die unter der Sachwalterschaft bzw. Pflegschaft stehen. Konkret sind für die jährlichen Pflegschaftsrechnungen mindestens 74 Euro zu entrichten. Für Genehmigungen von Rechtshandlungen pro Akt 116 Euro.

Auch vom Präsidenten der Tiroler Rechtsanwaltkammer, Harald Burmann, war an dieser Verschlechterung folgende Kritik zu vernehmen: Originalzitat: Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Gebühren unverhältnismäßig sind. Es ist nun üblich, solche Dinge kurzfristig ohne die üblichen Verfahren und damit ohne Stellungnahmen zu machen - es könnte jemand etwas dagegen haben. Da handelt es sich um ein „Drüberfahren".

Des Weiteren führt Gottfried Gabriel vom Verein für Sachwalterschaft in Innsbruck aus: „Allein, wenn jemand das Geld anders mit besseren Zinsen anlegen will, muss er es genehmigen lassen und damit Gebühren zahlen".

Ich bin der Überzeugung, dass die Einführung der oben genannten Gebühren nicht tragbar ist, da es sich bei den Betroffenen um die Schwächsten der Gesellschaft handelt. Diese Gebühren müssen umgehst im Sinne der Betroffenen abgeschaffen werden und im Gegenzug Überlegungen getroffen werden, wie man jenen Personen, die unter Sachwalterschaft- bzw. Pflegschaft stehen bessere juristische bzw. finanzielle Hilfe zukommen lassen kann.

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

ANFRAGE:

1.       Wieviele Personen, die unter Sachwalterschaft - bzw. Pflegschaft stehen, sind von den eingeführten Gebühren in Österreich betroffen? (Bitte um Aufstellung jeweils nach Bundesland)

2.       Wieviele Personen, die unter Sachwalterschaft - bzw. Pflegschaft stehen sind in Tirol, jeweils in den einzelnen Bezirken betroffen?

3.       Auf wessen Initiative bzw. aus welchen Gründen wurden die Gebühren für Personen, die unter Sachwalterschaft bzw- Pflegschaft stehen, erhöht?

 

4.Finden Sie es richtig, dass die Republik Österreich für die Rettung der Banken ein Budget über 100 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, aber anderseits die Schwächsten unserer Gesellschaft mit einer hohen Gebührenbelastung konfrontiert werden?

5. Gibt es in Ihrem Ressort Bestrebungen, diese Gebühren wieder abzuschaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwieweit sind diese Bestrebungen fortgeschritten?