3762/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend AMS Deutschkurse

 

Bezugnehmend auf Ihre, infolge der Verwendung des in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht geläufigen Begriffs „Taschengeld“, unvollständige Anfragebeantwortung 3026/AB XXIV. GP

 

stellen unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.      Ist die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung?

2.      Wenn ja, wodurch wird sie begründet?

3.      Wenn nein, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird sie ausbezahlt?

4.      Welche Geldleistungen des AMS gibt es, abgesehen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe?

5.      Wie vielen Personen wurde im Rahmen der Maßnahme „Deutschkurse“ eine sogenannte Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ausbezahlt?

6.      Welche Voraussetzungen sind für die Auszahlung dieser Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes notwendig?

7.      Wie hoch war diese Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes?

8.      Wodurch bestimmt sich die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes?

9.      Gibt es einen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes?

10.  Wenn ja, wodurch ist der Rechtsanspruch begründet?

11.  Findet die Auszahlung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes nur im Rahmen der Deutschkurse statt oder gibt es diese begleitende Maßnahme auch in anderen Schulungsbereichen?

12.  Ist die Auszahlung bzw. die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes von einer vorhergehenden Werktätigkeit abhängig?

13.  Ist die Auszahlung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes von der österreichischen Staatsbürgerschaft abhängig?

14.  Wie hoch waren die Kosten für die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes 2008 insgesamt?

15.  Wie hoch waren die reinen Deutschkurskosten 2008 insgesamt?


16.  Wie hoch sind Kosten für den einzelnen Kursteilnehmer (aufgegliedert nach Kurskosten und Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes)?

17.  Welche Folgen hat eine negative Überprüfung der Kursteilnehmer im Rahmen der Deutschkurse?

18.  Warum wird der Lernerfolg im Rahmen der Deutschkurse selbst nicht statistisch erfasst?

19.  Laut Anfragebeantwortung ist der mehrmalige Besuch des Grundkurses nicht vorgesehen. Ist es dennoch möglich, dass Grundkurse öfter besucht werden und auch die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes mehrfach bezogen werden kann?

20.  Ist es möglich bei jedem Besuch eines Deutschkurses eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes zu beantragen?