3764/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2009
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Anfrage
Der Abgeordneten Hagen, Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technik
betreffend „Kreisverkehr Apotheker-Kreuzung Tulln“
Im Zuge der Neutrassierung der Eisenbahntrasse in Tulln soll unter der Eisenbahnbrücke ein neuer Kreisverkehr errichtet werden. In diesem Zusammenhang ist aus der aktuellen Gemeindezeitschrift „Tullnheute“, Ausgabe November 2009, zu entnehmen, dass in der Mitte der neuen Stadteinfahrt Tulln, beim sogenannten Kreisverkehr „Apotheker-Kreuzung“, ein neuer Kreisverkehr mit Wasserbecken und Wasserdüsen geplant sei, deren Kosten für die Gestaltung und Errichtung zur Gänze von den ÖBB übernommen werde. Die Gemeinde Tulln trage lediglich die Kosten für die Bepflanzung und Erhaltung dieser Brunnenanlage.
Die Stadtgemeinde Tulln habe im Zuge der Neutrassierung der Bahntrasse den österreichischen Bundesbahnen Millionenbeträge übermittelt, die insbesondere für die Errichtung einer Eisenbahnbrücke, für die Aufstellung von Lärmschutzwänden sowie für die Anbindung an die Franz Josefsbahn gedacht waren.
Nun stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Tulln, im Hinblick auf die kolportierte Finanzierung der Neutrassierung der Bahntrasse, über Umwege auch die Kosten für den neu zu entstehenden Kreisverkehr „Apotheker-Kreuzung“ samt Wasserbecken und Wasserdüsen übernommen hat, zumal es nicht zu den Aufgaben der ÖBB gehören kann, einen Kreisverkehr unter einer Eisenbahnbrücke zu errichten und zu bezahlen. Eine weitere Frage stellt sich auch nach der gesetzlichen Grundlage so einer Errichtung.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass die Stadtgemeinde Tulln im Zuge der Errichtung der neuen Eisenbahntrassierung (Errichtung einer Eisenbahnbrücke, Aufstellung von Lärmschutzwänden und die Anbindung an die Franz-Josefsbahn) an die ÖBB Zahlungen entrichtet hat?
2. Wenn ja, in welcher Höhe vielen diese aus?
3. Ist es richtig, dass die ÖBB die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der „Apotheker-Kreuzung“ übernimmt?
4. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wie Hoch belaufen sich die Kosten für die Errichtung dieses Kreisverkehrs?
5. Ist es richtig, dass die ÖBB die Kosten für die Errichtung der Brunnenanlage an der Apotheker Kreuzung übernimmt?
6. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wie Hoch belaufen sich die Kosten für die Errichtung dieser Brunnenanlage?
7. Ist es üblich, dass die ÖBB die Kosten für die Errichtung von Brunnenanlagen, wie Springbrunnen etc.. im Nahbereich von Eisenbahnanlagen übernehmen?
8. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
9. Ist weiters davon auszugehen, dass die ÖBB auch in Zukunft ähnliche Anlagen in anderen Gemeinden entlang von Eisenbahnanlagen planen und bezahlen wird?
10. Wenn ja, in welchen Gemeinden ist dies in Hinkunft geplant (Bitte um genaue Auflistung der Gemeinden und der Projekte)?