3771/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Rehabilitation für Kinder
In Österreich leiden Tausende Kinder zwischen 0 und 14 Jahren länger als 6 Monate an gesundheitlichen Problemen. Die im Anschluss oft notwendige Rehabilitation dieser Kinder und Jugendlichen unterscheidet sich jedoch grundlegend von der im Erwachsenenbereich. Aber nur ein Bruchteil der betroffenen Kinder nimmt derzeit an einem kindgerechten Rehabilitation-Programm teil. Eine wirklich umfassende rehabilitative Betreuung mit pädagogischer und psychologischer Begleitung gibt es in Österreich nicht.
Auch ein Leistungsanspruch für die Nachbetreuung der Patienten und ihrer Familienangehörigen ist derzeit nicht gegeben.
Ein wichtiger Aspekt in der Nachsorge ist die altersgerechten Behandlung und Pflege unter Einbindung der Eltern. Während der mehrwöchigen Aufenthalte in einem Rehabilitationszentrum ist eine Begleitung der Kinder durch Familienangehörige oft notwendig, sinnvoll und erwünscht. Daher soll zusätzlich zur begleitenden Person im Zimmer des Patienten eine Beherbergungseinrichtung für die Angehörigen geboten werden, um damit die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Rehabilitation zu optimieren. Ziel einer gemeinsamen Rehabilitation ist es, den Familienangehörigen die Möglichkeit zu geben, aus dem jeweiligen Krankheitsmuster, gemeinsam mit dem Betroffenen den Weg zur Genesung zu finden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie viele Kinder und Jugendliche haben sich jeweils in den letzten 5 Jahren in Österreich einer Rehabilitation unterzogen?
2. In welchem Umfang und für welche maximale Zahl von Betroffenen stehen für Kinder und Jugendliche spezielle Kinder- und Jugendrehabilitationsplätze zur Verfügung?
3. Wie viele Kinder und Jugendliche, die sich jeweils in den letzten 5 Jahren einer Rehabilitation unterzogen haben, wurden dabei von einem Angehörigen begleitet?
4. Wie hoch waren dabei im Schnitt die für die Begleitperson angefallenen Kosten und wer ist dafür aufgekommen?
5. Welche Sozialversicherungsanstalten übernehmen die im Zuge der Rehabilitation von Kindern und Jugendlich anfallenden Kosten für Begleitpersonen bzw. zumindest Teile davon?
6. Ist in den kommenden 2 Jahren an die Schaffung von speziellen Kinder- und Jugendrehabilitationsplätzen gedacht und wenn ja, wo und in welchem Umfang?
7. Wenn nein, aus welchen Gründen sehen Sie für eine derartige Maßnahme keine Notwendigkeit?