3782/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend fragwürdige Spind-Visitationen in der Justizanstalt Leoben
Die Justizanstalt Leoben wird in diversen Publikationen des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) als eine fortschrittliche und vorbildliche Haftanstalt dargestellt.
Durch die moderne Architektur mit ihrer großzügigen Verwendung von Glas als Baustoff soll den Insassen das deprimierende Gefühl des „Eingeschlossenseins“ genommen werden.
Insbesondere aber auch auf die Privatsphäre der Strafgefangenen wird in der modernen Justizanstalt Rücksicht genommen. So wurde u.a. ein geräumiger Langzeitbesuchsraum eingerichtet, in dem die Häftlinge ungestört Gäste empfangen können.
Die Bediensteten der Justizwache hingegen mussten am Dienstag, dem 27. Oktober 2009 einen massiven Eingriff in ihre Privatsphäre erleben.
Auf der Suche nach einem vermissten Dienstmobiltelefon wurden ihre Spinde, in denen private Kleidung und weitere persönliche Gegenstände lagern, durch den Justizwachkommandanten und seinen Stellvertreter durchsucht.
Dabei handelt es sich um ein Ereignis, das dazu geeignet ist das Vertrauen der Justizwachebeamten in die Führung des Justizwachekommandos und die übergeordneten Dienststellen massiv zu stören.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele und welche Spinde wurden an dem betreffenden Tag in der Justizanstalt Leoben durchsucht?
2) Waren die jeweiligen Besitzer/Nutzer der Spinde bei der Visitation zugegegen?
3) Wenn nein, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurde darauf verzichtet?
4) Wurden die jeweiligen Besitzer/Nutzer der Spinde zuvor von der Kontrollmaßnahme informiert, bzw. wurden die Einverständnisse der betreffenden Personen eingeholt?
5) Wenn nein, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurde darauf verzichtet?
6) Inwieweit wäre ein Sucherfolg durch die Wahrung der Privatsphäre der Bediensteten der Justizwache verununmöglicht, bzw. gefährdet worden?
7) Gab es aus der Sicht der handelnden Personen ausreichende Anhaltspunkte, die darauf hinwiesen, dass sich das gesuchte Mobiltelefon tatsächlich in einem Spind eines Bediensteten der Justizwache befindet?
8) Wie viele und welche Personen (Angabe der Funktion) waren an der Durchsuchung der Spinde der Bediensteten der Justizwache beteiligt?
9) Auf welche Rechtsgrundlage haben sich die beteiligten Personen bei der Durchsuchung der Spinde berufen?
10) Hat das BMJ Kenntnis von ähnlich gelagerten Fällen aus der Vergangenheit in weiteren österreichischen Justizanstalten?
11) Wenn ja, auf welche Art und Weise hat das BMJ bisher auf derartige Vorkommnisse reagiert?
12) Plant das BMJ disziplinare Maßnahmen gegen den verantwortlichen Justizwachkommandanten und dessen Stellvertreter einzuleiten und wenn ja welche?