3788/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Bestandsverträgen in historischen Gebäuden und Bundesmuseen
Laut eines Berichts der Tageszeitung „Die Presse“ vom 01.11.2009 sieht ein Gutachten die Privatmieter im Schloss Belvedere als Sicherheitsrisiko für die Kunstsammlung an. Der Sicherheitsspezialist Klaus-Olaf Okron überprüfte die Galerie im Schloss Belvedere. Als Ergebnis kritisierte der Sicherheitsspezialist die „Privatnutzung von Räumen in unmittelbarer Nähe bzw. an Ausstellungs- und Depoträume als sehr leichtsinnig.“ Er „wertete es als Glücksfall, dass es noch zu keinen Schaden durch Feuer, überlaufende Badewannen, Gasexplosionen oder Einbrüche gekommen sei“.
Bisher gab es offensichtlich immer wieder Vorfälle, doch die gingen noch vergleichsweise gut aus: So löste im Jahre 2007 eine lecke Gasleitung einen Feuerwehrgroßeinsatz aus und im Jahre 2008 wurde das so genannte Großbilddepot nach einem Wassereintritt durch ein schadhaftes Rohr überschwemmt. Derzeit gibt es auf dem Areal des Schloss Belvedere rund 30 Privatwohnungen. Die Verantwortlichen der Kunstsammlung streben nunmehr eine teilweise Absiedlung der Privatbewohner an. Zuständig für die Verwaltung der Gebäude und Anlagen des Schloss Belvedere ist die zum Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gehörende Burghauptmannschaft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende
Anfrage