3788/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Bestandsverträgen in historischen Gebäuden und Bundesmuseen

 

Laut eines Berichts der Tageszeitung „Die Presse“ vom 01.11.2009 sieht ein Gutachten die Privatmieter im Schloss Belvedere als Sicherheitsrisiko für die Kunstsammlung an. Der Sicherheitsspezialist Klaus-Olaf Okron überprüfte die Galerie im Schloss Belvedere. Als Ergebnis kritisierte der Sicherheitsspezialist die „Privatnutzung von Räumen in unmittelbarer Nähe bzw. an Ausstellungs- und Depoträume als sehr leichtsinnig.“ Er „wertete es als Glücksfall, dass es noch zu keinen Schaden durch Feuer, überlaufende Badewannen, Gasexplosionen oder Einbrüche gekommen sei“.

Bisher gab es offensichtlich immer wieder Vorfälle, doch die gingen noch vergleichsweise gut aus: So löste im Jahre 2007 eine lecke Gasleitung einen Feuerwehrgroßeinsatz aus und im Jahre 2008 wurde das so genannte Großbilddepot nach einem Wassereintritt durch ein schadhaftes Rohr überschwemmt. Derzeit gibt es auf dem Areal des Schloss Belvedere rund 30 Privatwohnungen. Die Verantwortlichen der Kunstsammlung streben nunmehr eine teilweise Absiedlung der Privatbewohner an. Zuständig für die Verwaltung der Gebäude und Anlagen des Schloss Belvedere ist die zum Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gehörende Burghauptmannschaft.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen als zuständigem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und Ihrer Ressortverantwortung das Gutachten betreffend Sicherheitsrisiko der Privatmieter im Belvedere für die Kunstsammlung Belvedere bekannt?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen haben Sie als zuständiger Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in Ihrer Ressortverantwortung gezogen und welche Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich gesetzt?
  4. Gibt es im Zusammenhang mit der Kunstsammlung Belvedere, die zum Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gehört und der Burghauptmannschaft, die zum Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zugehörig ist, diesbezüglich laufende Verhandlungen?
  5. Bis wann sollen die Privatbewohner nach den Vorstellungen der Kunstsammlung Belvedere bzw. den Anordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, durch die Burghauptmannschaft abgesiedelt werden?
  6. Welche Kosten werden dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Kunstsammlung Belvedere bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. der Burghauptmannschaft durch die Absiedlung der Privatbewohner entstehen?
  7. Gibt es bisher bereits versicherungsmäßig einen Schutz der Kunst- und Kulturobjekte der Kunstsammlung Belvedere im Zusammenhang mit dem Gutachten des Sicherheitsfachmanns Klaus-Olaf Okron durch die Burghauptmannschaft bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend?
  8. Wenn nein, warum nicht ?
  9. Wenn ja, in welchem Ausmaß und auf welche versicherungsrechtlichen Grundlagen und zu welchen Kosten?