3789/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Bestandsverträgen in historischen Gebäuden und Bundesmuseen

 

Laut eines Berichts der Tageszeitung „Die Presse“ vom 01.11.2009 sieht ein Gutachten die Privatmieter im Schloss Belvedere als Sicherheitsrisiko für die Kunstsammlung an. Der Sicherheitsspezialist Klaus-Olaf Okron überprüfte die Galerie im Schloss Belvedere. Als Ergebnis kritisierte der Sicherheitsspezialist die „Privatnutzung von Räumen in unmittelbarer Nähe bzw. an Ausstellungs- und Depoträume als sehr leichtsinnig.“ Er „wertete es als Glücksfall, dass es noch zu keinen Schaden durch Feuer, überlaufende Badewannen, Gasexplosionen oder Einbrüche gekommen sei.“

Bisher gab es offensichtlich immer wieder Vorfälle, doch die gingen noch vergleichsweise gut aus: So löste im Jahre 2007 eine lecke Gasleitung einen Feuerwehrgroßeinsatz aus und im Jahre 2008 wurde das so genannte Großbilddepot nach einem Wassereintritt durch ein schadhaftes Rohr überschwemmt. Derzeit gibt es auf dem Areal des Schloss Belvedere rund 30 Privatwohnungen. Die Verantwortlichen der Kunstsammlung streben nunmehr eine teilweise Absiedlung der Privatbewohner an.

 

Neben dem Belvedere stellt sich die Frage, ob eine solche Konfliktlage auch bei anderen Bundesmuseen vorhanden ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage:

 

  1. Ist Ihnen als zuständiger Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und Ihrer Ressortverantwortung das Gutachten betreffend Sicherheitsrisiko der Privatmieter im Belvedere für die Kunstsammlung Belvedere bekannt?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen haben Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Ihrer Ressortverantwortung gezogen und welche Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich gesetzt?
  4. Gibt es im Zusammenhang mit der Kunstsammlung Belvedere und der Burghauptmannschaft, die zum Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zugehörig ist, diesbezüglich laufende Verhandlungen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur?
  5. Bis wann sollen die Privatbewohner nach den Vorstellungen der Kunstsammlung Belvedere bzw. den Anordnungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abgesiedelt werden?
  6. Welche Kosten werden dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Kunstsammlung Belvedere durch die Absiedlung der Privatbewohner entstehen?
  7. Gibt es bisher bereits versicherungsmäßig einen Schutz der Kunst- und Kulturobjekte der Kunstsammlung Belvedere im Zusammenhang mit dem Gutachten des Sicherheitsfachmanns Klaus-Olaf Okron?
  8. Wenn nein, warum nicht ?
  9. Wenn ja, in welchem Ausmaß und auf welche versicherungsrechtlichen Grundlagen und zu welchen Kosten?
  10. Sind Ihnen als zuständiger Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und Ihrer Ressortverantwortung Gutachten betreffend Sicherheitsrisiken bei anderen Bundesmuseen im Zusammenhang mit der Nutzung historischer Gebäude durch private Bestandsnehmer bekannt?
  11. Wenn ja, bei welchen anderen Bundesmuseen im Zusammenhang mit der Nutzung historischer Gebäude durch private Bestandsnehmer?
  12. Sind Ihnen von Amts wegen Sicherheitsrisiken bei anderen Bundesmuseen im Zusammenhang mit der Nutzung historischer Gebäude durch private Bestandsnehmer bekannt?
  13. Wenn ja, bei welchen anderen Bundesmuseen im Zusammenhang mit der Nutzung historischer Gebäude durch private Bestandsnehmer?
  14. Hat Ihr Ressort in den Fällen Frage 1. – 4. mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. der zuständigen Burghauptmannschaft diesbezüglich Verhandlungen aufgenommen um diese Sicherheitsrisiken zu beseitigen?
  15. Wenn nein, warum nicht?