379/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Kfz-Treibstoffverbrauch – Falschangaben“

Nach langem Rechtsstreit entschädigt nun Mercedes-Benz einen Autokäufer für den erhöhten
Spritverbrauch seines Fahrzeugs. Mercedes-Benz werde den Autobesitzer für laufende
Mehrkosten entschädigen und zudem einmalig 2500 Euro des Kaufpreises erstatten, sagte
eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart, das über den Fall in zweiter Instanz
verhandelt hatte.

Der Kläger hatte bei einem 2005 erworbenen Mercedes-Benz einen höheren Spritverbrauch
als angegeben reklamiert und Schadenersatz vom Hersteller verlangt. Zwei Gutachten hatten
bestätigt, dass das Dieselfahrzeug mit einem Neupreis von 62.000 Euro rund neun Prozent
mehr Treibstoff pro Kilometer benötigt, als der Hersteller angegeben hatte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Haftet nach Ansicht des Ressorts der Kfz-Hersteller, Importeur oder Verkäufer für
derartige Falschangaben?

2.              Welche Fälle sind dem Ressort bekannt (Aufschlüsselung der Kfz-Marken)?

3.              Liegt dazu bereits eine österreichische Rechtssprechung vor?

4.      Wer überprüft in Österreich die Angaben des Herstellers über den Treibstoffverbrauch?

5.              Welche Ergebnisse wurden bei diesen Überprüfungen erzielt?