379/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Kfz-Treibstoffverbrauch – Falschangaben“
Nach langem
Rechtsstreit entschädigt nun Mercedes-Benz einen Autokäufer für
den erhöhten
Spritverbrauch seines
Fahrzeugs. Mercedes-Benz werde den Autobesitzer für laufende
Mehrkosten entschädigen und zudem einmalig 2500 Euro des Kaufpreises
erstatten, sagte
eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart, das über den Fall in
zweiter Instanz
verhandelt hatte.
Der
Kläger hatte bei einem 2005 erworbenen Mercedes-Benz einen höheren
Spritverbrauch
als angegeben reklamiert und Schadenersatz vom Hersteller verlangt. Zwei
Gutachten hatten
bestätigt, dass
das Dieselfahrzeug mit einem Neupreis von 62.000 Euro rund neun Prozent
mehr Treibstoff pro Kilometer
benötigt, als der Hersteller angegeben hatte.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation
und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1. Haftet nach
Ansicht des Ressorts der Kfz-Hersteller, Importeur oder Verkäufer für
derartige
Falschangaben?
2. Welche Fälle sind dem Ressort bekannt (Aufschlüsselung der Kfz-Marken)?
3. Liegt dazu bereits eine österreichische Rechtssprechung vor?
4. Wer überprüft in Österreich die Angaben des Herstellers über den Treibstoffverbrauch?
5. Welche Ergebnisse wurden bei diesen Überprüfungen erzielt?