38/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Vilimsky, Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin f
ür Justiz
betreffend Evaluierung Taser

Aus der Anfragebeantwortung 4536/AB XXIII. GP der Frau Bundesministerin für Jus­tiz vom 4. August 2008 ist zu entnehmen:

Die in der Einleitung zu dieser Anfragebeantwortung erwähnte Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Taser-Einsatzes in Justizanstalten, bestehend aus der Leiterin der Stabsstelle, einem Mitglied meines Kabinetts, einem Waffenexperten, Ärzten, Anstaltsleitern und anderen Justizwachebediensteten, hat die Evaluierung noch nicht abgeschlossen.

Die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Tasers ist seit dem 28. Februar 2008 eingesetzt. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe sind alle Tasereinsätze in den Justizanstalten nochmals unter zahlreichen Aspekten, (medizinisch, legistisch, psychotraumatologisch, waffentechnisch etc.) überprüft worden. Darüber hinaus werden gegenwärtig auch Alternativen zum Einsatz von Elektroschockwaffen geprüft.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun­desministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                      Wie viele auf Grund eines Zugriffes auf einen Insassen verletzte Justizwache­bedienstete hat es von März bis Oktober 2008 gegeben?

2.                      Hat die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Tasers ihre Arbeit be­reits abgeschlossen?

3.                      Wenn nein, warum nicht?

4.                      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5.                      Warum hat diese Arbeitsgruppe mehr als fünf Monate für ihre Arbeit benötigt?

6.                      Welches Ergebnis brachte die Befragung von Insassen, welche einen Tase­reinsatz erlebt hatten?

7.          Welche Justizwachebediensteten waren in der Arbeitsgruppe, aufgegliedert auf Rang, Funktion, Verwendung und Dienstort?


8.                      Wurden die Personalvertreter aller vertretenen Couleurs der Arbeitsgruppe beigezogen?

9.                      Wenn nein, warum nicht?

10.    Warum wurde nur der Vorsitzende des Zentralausschusses eingeladen?

11.   Wie oft hat dieser an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teilgenommen?

12.   Welche Alternativen zum Einsatz von Elektroschockwaffen wurden geprüft?

13.   Waren hierbei die Personalvertreter aller vertretenen Couleurs eingebunden?

14.   Wenn nein, warum nicht?

15.   Wann wird der Taser wieder in den Ausrüstungsbestand aufgenommen?