3812/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Beimengung von Biodiesel

 

 

Seit dem Jahr 2005 müssen laut EU-Richtlinie wenigstens 2% Biodiesel zum Herkömmlichen beigemengt werden. 2009 ist der Anteil auf 5,25% angehoben worden, bis zum Jahr 2010 soll er sogar auf 6,25% steigen. In Österreich wird seit Februar 2009 bereits 7 Prozent Biodiesel zum herkömmlichen beigemischt.

 

Bei allen ökologischen Vorteilen, die der Biodiesel mit sich bringt, haben jedoch einige Autofahrer das Nachsehen. Denn viele Common Rail Motoren – vor allem japanischer Fabrikate – können den beigemengten Biokraftstoff nicht vertragen, auch wenn es laut Herstellern bei einer Beimengung bis fünf Prozent zu keinen Schwierigkeiten kommen dürfte. Problemen gibt es vor allem bei der Einspritzpumpe, was zu teuren Reparaturen führen kann. Im schlimmsten Fall muss von den Fachwerkstätten sogar der Treibstofftank ausgebaut und sämtliche Leitungen gereinigt werden. Die Kosten müssen vom Pkw-Besitzer getragen werden, da es in diesen Fällen zu keinen Garantieleistungen von Seiten der Autohersteller kommt.

 

Aus diesem Grund legen sich viele Autoeigner ein Fahrzeug neueren Typus zu, um sich die kostspieligen Reparaturen und Erneuerungen am Kraftfahrzeug zu sparen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Liegen Ihnen Studien zur Verträglichkeit von Biodiesel bei älteren KfZ-Modellen vor und wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

 

2.      Liegen dem Bundesminister Studien zur Verträglichkeit von Biodiesel insbesondere bei japanischen KfZ-Modellen vor und wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

 

3.      Gibt es seitens Ihres Ministeriums Pläne, betroffene Autofahrer zu entlasten?

 

4.      Wenn ja welche?

 

5.      Wäre es von Seiten des Bundesministers denkbar, während einer Übergangsfrist wieder biodieselfreie Zapfsäulen für betroffene Pkws einzuführen?