3819/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Errichtung eines Delfinariums in Österreich
Den unterfertigten Abgeordneten liegen Informationen darüber vor, dass die Errichtung eines Delfinariums in Österreich beantragt wurde bzw. zur Prüfung vorliegt. Angeblich handelt es sich um eine Einfuhrprüfung für Delfine, die Art Großer Tümmler (Tursiops truncatus) aus dem Schwarzen Meer.
Österreich nahm bisher innerhalb der Internationalen Walfangkommission (IWC) eine progressive Rolle bei der Forderung nach einem besseren Schutz von Waltieren (Cetacea) - insbesondere auch von Kleinwalen zu denen delfinartige Waltiere gehören - ein. Der im Jahr 2005 im Nationalrat eingebrachte und einstimmig beschlossene Entschließungsantrag http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/A/A_00512/pmh.shtml
betreffend die Position Österreichs zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (ICRW) und in anderen Gremien“ sieht u.a. vor, dass Österreich nachdrücklich für die weitere Einschränkung und Beendigung des Handels mit lebenden Wal- und Delfinarten eintreten soll. Auch im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) hat sich Österreich in der Vergangenheit für ein Handelsverbot von Großen Tümmlern aus dem Schwarzen Meer ausgesprochen und innerhalb der EU die ursprünglich beantragte Listung dieser geographisch isolierten Population in Anhang I unterstützt. Gleiches galt für die letztendlich im Rahmen der CITES-Vertragsstaatenkonferenz angenommenen 0-Quote für den internationalen Handel mit Großen Tümmlern aus dem Schwarzen Meer. Die Artenschutzgesetzgebung der Europäischen Union sieht einen vollständigen Schutz dieser Art und ein Einfuhrverbot für vorwiegend kommerzielle Zwecke vor. Die Errichtung eines Delfinariums in Österreich würde daher der bisherigen Positionierung Österreichs in diesem sensiblen Bereich des Artenschutzes krass widersprechen.
Darüber hinaus ist die Haltung dieser hoch entwickelten marinen Säugetiere heftig umstritten. Zahlreiche WildtierexpertInnen weisen darauf hin, dass Delfinarien neben der Tatsache, dass eine Ex-Situ Haltung die Bedürfnisse dieser Tiere nicht befriedigen kann, auch ein verfehltes Bild von Delfinen und ihren Bedürfnissen vermitteln und damit ihren Bildungsauftrag verfehlen. So wird den BesucherInnen suggeriert, dass es rechtens ist, auf Wildtiere Dominanz auszuüben, Delfine zu füttern und anzufassen, was in freier Wildbahn in vielen Regionen strikt untersagt ist, und Ihnen Kunststücke abzuverlangen, die ein falsches Bild von der Lebensweise frei lebender Delfine zeigen.
Die ExpertInnengruppe für Waltiere der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) betrachtet den Lebendfang von Delfinen, wie dieser aktuell durchgeführt wird, als eine Bedrohung lokaler Delfinpopulationen. Der aktuelle Dokumentarfilm DIE BUCHT (englisch THE COVE) zeigt u.a. auch die Verflechtung des Lebendfangs von Delfinen für Schaustellungszwecke und Delfinjagden in Japan, die ebenfalls lokale Delfinpopulationen bedrohen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: