3823/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an das Bundeskanzleramt und Bundeskanzler Werner Faymann

 

betreffend der Personalpolitik im Österreichischen Rundfunk

 

Aufgrund der unterschiedlichen Zeit der Übernahme von Dienstverhältnisse oder Neueinstellungen gelten für Dienstnehmer beim ORF aufgrund unterschiedlicher Dienstrechte sehr stark variierende Entlohnungen und Ansprüche.

Auch über Bonifikationen, Zulagen und Zeitaufzeichnungen von Mitarbeitern gibt es einige Unklarheiten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Dienstnehmer des ORF konnten für besondere Leistungen, Kenntnisse oder aufgrund „besonderer Gewährung“ eine außerordentliche monatliche Gehaltszulage erhalten – bis zu 2.250 Euro pro Monat.

 

  1. Wie definiert der ORF besondere Leistungen?

 

  1. Wie definiert der ORF besondere Kenntnisse?

 

  1. Was versteht der ORF unter „besonderer Gewährung“?

 

  1. Zum 31. Dezember 2007 erhielten 85 Dienstnehmer diese Gehaltszulage in durchschnittlicher Höhe von 475 Euro pro Monat. Wie viele Dienstnehmer erhielten diese Gehaltszulage am 31.12.2008?

 

  1. In welcher durchschnittlichen Höhe?

 

  1. Wie viele Dienstnehmer erhielten diese Gehaltszulage im Jahr 2009 mit Stichtag 14.11.2009?

 

  1. In welcher durchschnittlichen Höhe?

  1. Gibt es stichhaltige Begründungen für die Gewährung einer solchen Zulage?

 

  1. Wenn ja, warum wurde in Stichproben des Rechnungshofes bemängelt, dass die Nachvollziehbarkeit hier nicht gegeben ist?

 

  1. Wenn nein, nach welchen Aspekten erfolgt dann eine Verteilung?

 

  1. Die Kollektivverträge variieren zum Teil erheblich. Ist geplant, ein Kollektivvertrag mit den Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts zu erstellen?

 

  1. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich diese Planung?

 

  1. Bis wann soll die Umsetzung erfolgt sein?

 

  1. Wird eine einheitliche Eingliederung aller Arbeitnehmer angestrebt?

 

  1. Wenn ja, bis wann soll diese vollzogen sein?

 

  1. Wenn keine Kollektivvertrag mit den Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts geplant sind, warum wird an den bestehenden Kollektivverträgen dennoch festgehalten?

 

  1. Unterschiede zum allgemeinen Arbeitsrecht bestehen in einer Besserstellung. Wie wird eine solche anderen Dienstnehmern gegenüber die in vergleichbaren Medienunternehmen beschäftigt sind, gerechtfertigt?

 

  1. Das durchschnittliche Jahres-Bruttogehalt eines Dienstnehmers beim ORF betrug 2006 rund 68.411 Euro. Knapp ein Drittel besteht aus Zulagen und Mehrdienstleistungen. Wie wird dieser hohe Anteil an Zulagen und Mehrdienstleistungen gerechtfertigt?

 

  1. Was wird mit den so genannten Mehrdienstleistungen vergütet?

 

  1. In Bezug auf so genannte Mehrdienstleistungen wurden keine Zeitaufzeichnungen geführt. Warum ist das nicht erforderlich?

 

  1. Werden mittlerweile Zeitaufzeichnungen geführt?

 

  1. Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wer überwacht die Einhaltung?

 

  1. In welchen Zeitabständen werden diese Aufzeichnungen überprüft?

 

  1. Wenn nein, warum wurde die Rechnungshof-Kritik in diesem Punkt nicht Ernst genommen?

 

  1. Wurden Mehrdienstleistungen auf ihre betriebliche Notwendigkeit überprüft?

 

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

  1. Wenn nein, warum wurde ein solche Überprüfung noch nicht vorgenommen?

 

  1. Ist eine solche in Zukunft geplant?

 

  1. Wurden in der Zwischenzeit Reformschritte gesetzt um die eigenen pensionsrechtlichen Bestimmungen an die seit 1998 reformierten ASVG-Bestimmungen anzugleichen?

 

  1. Wenn ja, welche Schritte konkret?

 

  1. In welchem Stadium befindet sich die Angleichung?

 

  1. Wann wird die Angleichung vollständig erfolgt sein?

 

  1. Wenn noch keine Schritte in diese Richtung unternommen wurden – warum wurde diese Anpassung bislang nicht vorgenommen?

 

  1. Ist eine derartige Anpassung in Zukunft geplant?

 

  1. Die Verträge mit der Generaldirektion und den Direktoren sind zeitlich auf die Funktionsperioden befristet, obwohl jährlich eine vom Stiftungsrat beschlossene Gehaltsanpassung erfolgte. Warum werden die vereinbarten Jahresgehälter nicht als Fixbetrag gesehen?

 

  1. Erfolgt auch weiterhin eine jährliche Anpassung?

 

  1. Wenn ja, warum wird die Empfehlung des Rechnungshofes nicht berücksichtigt?

 

  1. Ist geplant, diese Anpassung in Zukunft zu unterlassen?

 

  1. Wenn nein, seit wann wird diese Anpassung unterlassen?

 

  1. Die Abfertigungsansprüche für die Generaldirektoren und die sechs Direktoren sind mit dem 12-fachen des Monatsgehaltes laut Rechnungshof sehr großzügig bemessen. Worauf stützt sich diese Bemessung?

 

  1. Warum ist eine derart hohe (im Vergleich zum österreichischen Arbeitsrecht) Abfertigung für nur eine Funktionsperiode (4 Jahre) vorgesehen?

 

  1. Da diese Abfertigungen das gesetzliche Ausmaß um ein Vielfaches übersteigen gab der Rechnungshof die Empfehlung ab, sich in Zukunft im gesetzlichen Ausmaß zu bewegen. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

 

  1. Wenn ja, in welchem Ausmaß werden die Abfertigungen jetzt berechnet?

 

  1. Mit wann wird dieses Ausmaß übernommen?

 

  1. Wenn nein, warum wurde eine solche Anpassung nicht vorgenommen?

 

  1. Wie kann ein Abfertigungsanspruch von 12 Monatsgehältern nach nur 4-jähriger Funktionsperiode gerechtfertigt werden?

  1. In Bezug auf zusätzliche Bonifikationen, in deren Genuss der Generaldirektor als auch die sechs Direktoren kommen, wurde 2002 erstmals eine „leistungsorientierte Zielvereinbarung“ vereinbart. Was versteht man von Seiten des ORF unter „leistungsorientierter Zielvereinbarung“?

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss zusätzlicher Bonifikationen zu kommen?

 

  1. Unter welchen Parametern können diese Ziele überprüft werden?

 

  1. Die Feststellung erfolgte bislang über die Prüfungskommission. Wie ist diese in Entscheidungen über Bonifikationen besetzt?

 

  1. Der Rechnungshof hat geraten, Bonifikationen in Zukunft nur noch für überprüfbare Ziele zu vergeben. Wird diese Empfehlung eingehalten?

 

  1. Wenn ja, welche Ziele wurden in Verbindung auf die Gewährung von Bonifikationen definiert?

 

  1. Wenn nein, warum wurde die Empfehlung des Rechnungshofes nicht umgesetzt?

 

  1. In der Funktionsperiode 2002 bis 2006 wurde das Erlösziel für Werbung überaus niedrig definiert – warum?

 

  1. Das Ziel des Ergebnisses gewöhnlicher Geschäftstätigkeit wurde 2002 mit einem Minus von 50 Mio. Euro, in den darauffolgenden Jahren mit null definiert. Mit welcher Begründung?

 

  1. Im Jahr 2002 wurden an den Generaldirektor sowie an die sechs Direktoren Bonifikationen in Höhe von 63.600 Euro ausbezahlt, nachdem sie dem Stiftungsrat einen drei Seiten umfassenden Vorschlag vorgelegt hatten. Mit welcher Begründung wird diese Bonifikation gerechtfertigt?

 

  1. Wie wird von Seiten des ORF die Relation zwischen einem dreiseitigen Vorschlag und 63.600 Euro erklärt?

 

  1. Ab 2003 wurde ein Gutachter zur Überprüfung der Qualitätskriterien bestellt, der jährlich zwischen 225.000 und 279.000 Euro kostete. Ist ein solch unangemessen hoher Aufwand gerechtfertigt?

 

  1. Wenn ja, wie werden die hohen Gutachter-Kosten gerechtfertigt?

 

  1. Wenn nein, auf welche Art und Weise werden die Gutachten heute erstellt?

 

  1. Mit welchen Kosten sind diese Gutachten heute verbunden?

 

  1. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass Bonifikationen in Zukunft nur noch für Ziele gewährt werden sollen, zu deren Erfüllung der Begünstigte einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Ist dieses leistungsorientierte System bislang umgesetzt?

  1. Wenn ja, seit wann erfolgt die Auszahlung der Bonifikationen auf Basis dieser „Beitragsleistung“?

 

  1. Wenn nein, warum wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bislang nicht realisiert?

 

  1. Zahlungen an Landesdirektoren sollten laut Rechnungshof nur vereinbart werden, wenn diese eine Gegenleistung gegenübersteht. Ist dieses System bis heute (Stichtag 14.11.2009) verwirklicht worden?

 

  1. Wenn ja, seit wann wurden außergewöhnlich großzügige Zahlungen vermieden?

 

  1. Wenn nein, warum werden diese Zahlungen auch in Zukunft gewährt?

 

  1. Werden auch heute noch Sonderzahlungen für Nicht-Leistungen an die Landesdirektoren vorgesehen?

 

  1. Wenn ja, in welcher Höhe werden diese nach wie vor gewährt?