3826/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Studentenproteste im Burgtheater am 14.11.2009

 

Am Samstag, den 14.11.2009 wurde durch Aktivisten, die vorgaben damit den so genannten „Studentenstreik“ zu unterstützen, die Burgtheaterbühne gestürmt.

Nach der Unterbrechung einer Burgtheater-Vorstellung durch diese Aktivisten, die sich als protestierende Studenten ausgaben, überlegt Direktor Matthias Hartmann, sein Theater als Diskussionsforum für Studenten, Politiker und Fachleute zu öffnen. Das berichtet die Tageszeitung "Die Presse". Das Burgtheater habe "große Sympathien" für die Anliegen der Studierenden.

In dem für die Burg ressortzuständigen Unterrichtsministerium hieß es laut einem Sprecher dazu: "Wenn Hartmann solche Signale als Teil seines künstlerischen Konzepts sieht, ist das legitim. Das fällt in die Autonomie der Bundestheater. Die Politik mischt sich da nicht ein."

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage

 

  1. Wurde die Stürmung der Burgtheaterbühne am 14.11.2009 durch linke Aktivisten, die vorgaben damit den so genannten „Studentenstreik“ zu unterstützen, mit Wissen und Willen der Burgtheaterdirektion vorgenommen?
  2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage im Rahmen des Bundestheaterorganisationsgesetzes und der anderen für die Bundestheater anzuwendenden Bundesgesetze?
  3. Wurde die Stürmung der Burgtheaterbühne am 14.11.2009 durch Aktivisten, die vorgaben, damit den so genannten „Studentenstreik“ zu unterstützen, nach dem Versammlungsgesetz angemeldet und genehmigt?

  1. Wenn nein, wurde diese nicht nach dem Versammlungsgesetz angemeldete und genehmigte Stürmung der Burgtheaterbühne bei den Sicherheitsbehörden durch die Organe des Burgtheaters angezeigt?
  2. Welche Vorkehrungen gibt es bei den Bundestheaterbühnen, im Bereich Sicherheit, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte sich Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen?
  3. Welche Vorkehrungen gibt es bei den Bundestheaterbühnen, im Bereich Sicherheit, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte durch ihr Eindringen die Sicherheit der Besucher, der Bühnenschaffenden und der sonstigen Bediensteten gefährden?
  4.  Ist es durch die Stürmung der Burgtheaterbühne am 14.11.2009 durch Aktivisten, die vorgaben damit den so genannten „Studentenstreik“ zu unterstützen, zu Sachbeschädigungen gekommen?
  5. Wie ist die Äußerung von Direktor Matthias Hartmann, sein Theater als Diskussionsforum für Studenten, Politiker und Fachleute zu öffnen, mit den rechtlichen Grundlage im Rahmen des Bundestheaterorganisationsgesetzes und den anderen für die Bundestheater anzuwendenden Bundesgesetzen vereinbar?
  6. Wie ist die Äußerung eines Sprechers des ressortzuständigen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur: "Wenn Hartmann solche Signale als Teil seines künstlerischen Konzepts sieht, ist das legitim. Das fällt in die Autonomie der Bundestheater. Die Politik mischt sich da nicht ein." mit den rechtlichen Grundlage im Rahmen des Bundes­theater­organisations­gesetzes und den anderen für die Bundestheater anzuwendenden Bundesgesetzen vereinbar?