3828/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen - Graubereich Versteuerung
Steuerexperten
sind der Auffassung, dass 80% der Anleger ihre Spekulationsgewinne nicht
versteuern. Nach der Rechtslage muss jeder Anleger, der Aktien kauft und
sie vor Ende der
einjährigen Behaltefrist mit Gewinn wieder verkauft, diesen Gewinn in
seiner
Einkommenssteuererklärung anführen.
Die meisten Spekulanten
verstoßen in Österreich aber gegen diese Steuerpflicht. Sie
versteuerten die Spekulationsgewinne nicht,
sagte Karl Bruckner, Steuerexperte der Kammer
der Wirtschaftstreuhänder, im Öl-Mittagsjournal.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Teilt das Ressort die Auffassung dieser Steuerexperten?
2. Teilen Sie die Auffassung von Karl Bruckner, dass nach Verkäufen von Aktien maximal zehn bis zwanzig Prozent der Spekulationsgewinne in der Steuererklärung deklariert werden?
3.
Welche Maßnahmen werden sie zukünftig ergreifen, damit
durchgehend Spekulations-
gewinne aus
Aktienverkäufen in der Einkommenssteuererklärung deklariert werden?
4.
Welche Steuereinnahmen wurden in den letzten 10 Jahren durch die
korrekte
Deklarierung
von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen erzielt
(Aufschlüsselung
auf Jahre)?
5.
Wie hoch waren in diesen Jahren die geschätzten Mindereinnahmen
durch eine fehlende
Deklaration von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
6.
In wie vielen Fällen kam es in den letzten Jahren wegen
Nichtdeklaration von
Spekulationsgewinnen zu Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?
7. Welche Sanktionen gab es in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?
8.
Können Spekulationsverluste durch private und institutionalisierte
AnlegerInnen (z.B.
UntennehmerInnen)
steuerlich gemacht werden?
9.
Gibt es Erlässe des BMF, welche die steuerliche Behandlung von
Spekulationsverlusten
regeln?
Wenn ja, wie lauten diese?