3829/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Medikamentenvereinbarung in Salzburg - Massive Patientinnen-
Verunsicherung durch PHARMIG"

Die PHARMIG, der Dachverband der Pharmazeutischen Industrie in Österreich, macht
gegenwärtig gegen die „Medikamentenvereinbarung“, zwischen Ärztekammer Salzburg und
Salzburger Gebietskrankenkassa mobil. Eine Vereinbarung, die Anfang 2010 in Kraft treten
soll. Diese soll eine ökonomische Medikamentenverschreibung sicherstellen.

So wurde einerseits in Aussendungen der PHARMIG behauptet, dass die Vereinbarung vom
Tisch sei („Salzburger Medikamentensparliste gestoppt“ oder „Zwei-Klassenmedizin
vertagt“), andererseits wird gegen diese Vereinbarung mit Postwürfen an Salzburger
Haushalte, weiter Stimmung gemacht. Die pharmazeutische Industrie befürchtet offenbar,
durch die Umsetzung der Vorgaben der „ökonomischen Verschreibweise“ im Bundesland
Salzburg enorme Umsatzeinbußen zu erleiden und scheut dabei keine Kosten und
Unterstellungen (z.B. „Billigmedizin“).

Diese Aussendung der Interessensgemeinschaft der Pharmazeutischen Industrie - PHARMIG
- schafft besondere Verunsicherung und provoziert natürlich mehrere Fragen. „Nur mehr die
billigsten Medikamente dürften verordnet werden“ postuliert die PHARMIG - und das
„gefährde den Behandlungserfolg“.

Bedeutet dies, dass pharmazeutische Unternehmen - also Mitglieder der PHARMIG -
minderwertige oder unwirksame Produkte herstellen? Oder möchte die PHARMIG bewirken,
dass diese „schlechteren“ Produkte ihrer Mitglieder aus dem Erstattungskodex, der Liste der
in Österreich zugelassenen Medikamente, gestrichen werden?


Die Ökonomie-Richtlinie verpflichtet Ärzte dazu, bei gleicher Wirksamkeit das
günstigste Medikament zu verschreiben. Die Salzburger Medikamentenvereinbarung
hat das Ziel, diese Richtlinie in Österreich erstmals regional im Bundesland Salzburg
umzusetzen.

Für die PHARMIG steht einiges auf dem Spiel: 4 Millionen Einsparungspotential gibt es in
Salzburg. Österreichweit wäre dies ein Vielfaches. Natürlich bedeutet dieses
Einsparungspotential weniger Einnahmen und Profite für die Pharmabranche. Deren
Interessensvertretung hat nun den Auftrag, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

SGKK und Ärztekammer betonen weiterhin, dass am 1.1.2010 die Salzburger Vereinbarung
in Kraft tritt. Sie sieht vor, dass - wissenschaftlich begleitet - in ausgewählten
Indikationsbereichen künftig unter den als geeignet bewerteten Präparaten jenes ausgewählt
wird, das auch ökonomisch am günstigsten ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.                                      Ist Ihnen oder dem Ressort der Hintergrund für diese PHARMIG-Aktivitäten in der
Öffentlichkeit und in den Privatmedien bekannt?

2.                                      Wie beurteilen Sie und das Ressort die diversen PHARMIG-Aussagen (z.B.
Gefährdung des Behandlungserfolges, Zwei-Klassenmedizin, Billigmedizin)?
Ist dies richtig?

3.                                      Wenn nein, können Sie und das Ressort diese Aussagen von PHARMIG überhaupt
ernst nehmen?

4.                                      Produzieren PHARMIG-Mitgliedsunternehmen aus ihrer Sicht bzw. aus Ressortsicht
minderwertige oder unwirksame Medikamente?

Wenn ja, welche dieser Medikamente sind aus Ressortsicht „unsicher“ bzw. für die
PatientInnen schlecht?


5.                                      Können aus Ihrer Sicht und Sicht des Ressorts manche dieser Medikamente wirklich
„den Behandlungserfolg“ beeinträchtigen?

6.                                      Teilen Sie und ihr Ressort die Auffassung, dass es im Kern PHARMIG darum geht,
die Umsetzung der geltenden Ökonomie-Richtlinie zu verhindern?

7.         Sehen Sie bzw. das Gesundheitsressort gesundheitliche Risiken bei der Umsetzung
dieser Ökonomierichtlinie?

Gibt es Nachteile für PatientInnen?

8.         Teilen Sie und ihr Ressort die Ansicht, dass die geltende Richtlinie für die
ökonomische Verschreibweise in allen Bundesländern umgesetzt werden muss?
Wenn ja, warum wird zurzeit dieses Einsparungspotential von den
Gebietskrankenkassen und Ärztekammern in den Bundesländern noch nicht
bundesweit umgesetzt?