3830/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Wachkomapatienten in Österreich – Diagnoseüberprüfung“

Die Ärzte des gelähmten Belgiers Rom Houben hielten diesen über 23 Jahre für einen
„Wachkomapatienten“. Seine Familie deckte nun auf, dass er nur nicht sprechen konnte.
Der erschütternde Fall von Rom Houben, der bei vollem Bewusstsein 23 Jahre lang als
Wachkomapatient behandelt wurde, wäre ohne den hartnäckigen Kampf seiner Familie nie
aufgedeckt worden. „Wir waren überzeugt, dass er uns versteht“, sagte seine 73jährige Mutter Fina Houben. „Wir suchten nur nach einem Weg, damit er es uns zeigen konnte“.

Mit Hilfe einer Computertomographie stellte der belgische Neurologe Laureys fest, dass die meisten Hirnareale des Patienten noch aktiv waren. Bei dem Autounfall, der Rom Houben 1983 körperlich gelähmt und ihm die Sprache genommen hatte, war das Großhirn weitgehend unversehrt geblieben. Ein Sprachcomputer eröffnete dem heute 46-Jährigen die Möglichkeit, sich mitzuteilen. Er braucht dazu allerdings die Hilfe einer Assistentin.

Rom Houbens Schicksal ist kein Einzelfall: Laut einer Studie des Neurologen Laureys wird
„bei bis zu 43 Prozent der Patienten mit Bewusstseinsstörung fälschlich ein vegetativer
Zustand diagnostiziert“. Von einem vegetativen Zustand spricht man, wenn ein Patient trotz
normaler Herz- und Atemfunktion über lange Zeit in tiefer Bewusstlosigkeit verharrt. Rom
Houben war jedenfalls die Jahre hellwach.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende


Anfrage:

1.   Welche Schlussfolgerungen ziehen das Ressort und die österreichische Gesundheitspolitik aus dem Fall „Rom Houben“?

Teilen Sie die Schlussfolgerung des Neurologen, dass dies kein Einzelfall sei?
Schließen Sie derartige Fehldiagnosen in Österreich aus?

2.              Wie viele „Wachkomapatienten“ gibt es in Österreich (Aufschlüsselung der Anzahl auf
Bundesländer)?

3.              Nach welchen Kriterien werden in Österreich Patienten als „Wachkomapatienten“
eingestuft?

4.      Wurde nun aufgrund dieses Vorfalles durch die Krankenanstalten bereits eine
Überprüfung der Diagnosen von Wachkomapatienten in Österreich veranlasst?