3843/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Konsequenzen aus dem Wasserschaden im Depot der Albertina

Am 23. Juni 2009 drangen 2.100 Liter Regenwasser in das Zentraldepot der Albertina ein und nur eine eigenmächtig veranlasste Absicherung von vier Einlassöffnungen in der Depotdecke mit Blechdächern konnte eine schlimmere Katastrophe verhindern. Ein rechtlich Verantwortlicher für diesen Fall konnte bisher jedenfalls nicht festgestellt werden. Ebenso wenig sind Ursache und Hergang hinreichend geklärt.

Diesem Schadensfall wurde wegen der großen Bedeutung der Kunstwerke, die in der Albertina verwahrt werden, auch große nationale wie internationale mediale Aufmerksamkeit geschenkt. Weil durch solche Schäden große Teile des österreichischen Kunst- und Kulturerbes beschädigt bzw. unwiederbringlich verlustig gehen können, ist akuter Handlungs- und Aufklärungsbedarf seitens der Burghauptmannschaft bzw. des Wirtschaftsministeriums gegeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.      Liegt inzwischen zum gegenständlichen Wasserschaden im Depot der Albertina ein endgültiger Abschlussbericht vor?


2.              Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Endbericht für die Albertina?

3.              Wenn nein, wann wird ein endgültiger Abschlussbericht zum Wasserschaden in der Albertina vorliegen bzw. wurde seitens des Ressorts eine Frist für die Vorlage des Abschlussberichts gesetzt?

4.      Welche     Konsequenzen     haben     Sie     bisher     aus     den     bereits     vorliegenden Zwischenergebnissen für die Albertina gezogen?

5.              Wie ereignete sich der Schadenshergang am 23. Juni 2009 tatsächlich?

6.              Wieso   ist   vom   Wassereintritt   ins   Depot   der   Albertina   bis   zur  entsprechenden Alarmmeldung so viel Zeit vergangen?

7.              Wie hat der Notfallsablauf in der Albertina, beginnend von der Entdeckung des Schadensfalls über die Verständigung der Sicherheits- und Notfallsorgane bis hin zur Evakuierung von Sammlungsbestandteilen, funktioniert?

8.              Welche Vorkehrungen für die Zukunft wurden aus dem Schadensfall in der Albertina getroffen?

9.              Gibt es auch für die übrigen der Burghauptmannschaft unterstehenden Museen einen solchen Notfallsablauf-Plan und werden für etwaige Katastrophenfälle auch regelmäßige Übungen mit den Sicherheits- und Notfallsorganen durchgeführt?

10.       Welcher Mitarbeiter der Albertina hat die Absicherung von vier Einlassöffnungen in der Depotdecke mit Blechdächern tatsächlich veranlasst?

11.       War diese Person gemäß ihrer Funktion in der Albertina dazu berufen, eigenmächtig eine bauliche Veränderung an der Depotdecke zu veranlassen?

12.       Warum wurde seitens der Burghauptmannschaft nicht selbst diese offenbar notwendige bauliche Veränderung an der Depotdecke veranlasst?

13.  Wer ist für den gegenständlichen Schadensfall schlussendlich verantwortlich?


14.     Liegt, wie aus verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist, seitens der beteiligten Bauunternehmen ein schuldhaftes Verhalten für die Mängel an der Depotdecke vor?

15.     Wenn ja, welches Bauunternehmen ist für dieses schuldhafte Verhalten verantwortlich?

16.     Wenn ja, wird seitens der Burghauptmannschaft bzw. des BMWFJ ein Regressverfahren gegen dieses Bauunternehmen angestrengt?

17. Wenn nein, warum wird seitens der Burghauptmannschaft bzw. des BMWFJ kein Regressverfahren gegen dieses Bauunternehmen angestrengt?