3858/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Nichtbewilligung von Förderansuchen für Prozessbegleitung

 

 

Das Bundesministerium für Justiz fördert Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten. Nun wurde bekannt, dass es zu einer „Neustrukturierung im Bereich der bundesweiten Versorgung mit Prozessbegleitungen“ kommen soll. Es gibt daher Befürchtungen, dass in Zukunft nur mehr wenige große Einrichtungen vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung für die Prozessbegleitung erhalten werden. Das würde bedeuten, dass einige Opfergruppen, insbesondere jene im Bereich der sexualisierten Gewalt, die Prozessbegleitung nicht mehr durch die, auf ihre Bedürfnisse hin spezialisierten, ExpertInnen erhalten würden.

 

Als Beispiel ist hier die Beratungsstelle TARA zu nennen, die nun für die Prozessbegleitung vom Bundesministerium für Justiz keinen Fördervertrag mehr erhalten soll. Gerade in den Bundesländern ist darauf zu achten, dass es dort für alle Opfergruppen von spezialisierten ExpertInnen Prozessbegleitung angeboten werden kann.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie viele Einrichtungen in der Steiermark, die Prozessbegleitung anbieten, haben derzeit einen Fördervertrag mit dem Bundesministerium für Justiz? Bitte geben Sie die Laufdauer dieser Förderverträge und deren Auslaufdatum an.

 

  1. Welche dieser Einrichtungen werden im Jahr 2010 nicht mehr gefördert werden?

 

  1. Wie hoch ist die jährliche Förderung dieser Einrichtungen in der Steiermark, die Prozessbegleitung anbieten? Bitte führen Sie die Fördersummen nach Einrichtungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 getrennt an.

 

  1. Gibt es neben TARA weitere frauenspezifische Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten, und der Förderansuchen auf Prozessbegleitung vom Bundesministerium für Justiz nicht mehr bewilligt wird?

 

  1. Wie stellen Sie sicher, dass Frauen in der Steiermark, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, weiterhin Prozessbegeleitung erhalten?