3858/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Nichtbewilligung von Förderansuchen für Prozessbegleitung
Das Bundesministerium für Justiz fördert Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten. Nun wurde bekannt, dass es zu einer „Neustrukturierung im Bereich der bundesweiten Versorgung mit Prozessbegleitungen“ kommen soll. Es gibt daher Befürchtungen, dass in Zukunft nur mehr wenige große Einrichtungen vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung für die Prozessbegleitung erhalten werden. Das würde bedeuten, dass einige Opfergruppen, insbesondere jene im Bereich der sexualisierten Gewalt, die Prozessbegleitung nicht mehr durch die, auf ihre Bedürfnisse hin spezialisierten, ExpertInnen erhalten würden.
Als Beispiel ist hier die Beratungsstelle TARA zu nennen, die nun für die Prozessbegleitung vom Bundesministerium für Justiz keinen Fördervertrag mehr erhalten soll. Gerade in den Bundesländern ist darauf zu achten, dass es dort für alle Opfergruppen von spezialisierten ExpertInnen Prozessbegleitung angeboten werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: