3860/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Immobiliengeschäfte

 

 

In der Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments am 24.11.2009 hat der Abgeordnete Peter Pilz auf Ersuchen des Ausschussvorsitzenden und einiger Angehörgier der ÖVP-Fraktion bestätigt, dass er vor wenigen Wochen ihm von einem Unternehmer mitgeteilte Informationen an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergegeben habe. Dazu erläuterte er laut Protokoll der Sitzung folgende Umstände:

 

Ich kann dazu auch sagen: Das Ganze hat mit Sicherheit nichts mit dem Beweisthema des Untersuchungsausschusses zu tun. Es geht um etwas vollkommen anderes, und zwar darum, dass sich ein Unternehmer bei mir gemeldet und darauf hingewiesen hat, dass ein damals Nicht-Regierungsmitglied in seiner Funktion in einem Glücksspielkonzern bei einem
Immobilienverkauf - das ist eine Behauptung dieses Unternehmers - bei der Übergabe von Schwarzgeld dabei gewesen sein soll. Ich habe ersucht, das durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüfen zu lassen.

 

Den von Medien geäußerten Verdacht, dass es sich bei dieser Person um Sie gehandelt haben könnte, hat der Abgeordnete weder bestätigt noch dementiert.

 

Dennoch berichtet etwa die Zeitung „Die Krone“ in ihrer Onlineausgabe vom 24.11.2009:

 

Hahn meldete sich jedoch selbst zu Wort. "Die Behauptungen des Abgeordneten Pilz entbehren jeglicher Grundlage und sind haltlos. Der Herr Bundesminister weist sie auf das Schärfste zurück und erwägt rechtliche Schritte", ließ der scheidende Minister und zukünftige EU-Kommissar über seinen Pressesprecher ausrichten.

 

Folgende Informationen des involvierten Unternehmers wurden an die Staatsanwaltschaft übermittelt:

 

S. habe das Haus „Herzog Ernst-Gasse 18“ in Bruck a.d. Mur an den Glückspielunternehmer B. um etwa denselben Preis, den er selbst für die Liegenschaft bezahlt hat, auf Basis eines Kaufvertrags an B. verkauft. B. habe ihm in Bruck in einer Anwaltskanzlei dazu zwei Millionen Schilling zusätzlich „schwarz“ bezahlt.

 

Die Übergabe des Schwarzgeldes sei in Gegenwart des Novomatic-Vertreters Johannes Hahn (damals Novomatic-Vorstand) erfolgt.

 

Inzwischen hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen § 33 Finanzstrafgesetz unter dem Aktenzeichen 4 St 262/09 p an die Staatsanwaltschaft Leoben abgetreten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Aus welchem Grund haben Sie die ohne Namensnennung erfolgte, oben zitierte Schilderung eines verdächtigen Vorfalles im Zusammenhang mit einem Liegenschaftsgeschäft auf sich bezogen?

2.      Waren Sie je Zeuge eines Vorganges, wie ihn der Abgeordnete Peter Pilz im Untersuchungsausschuss am 24.11.2009 geschildert hat?

3.      Falls ja: haben Sie dazu eine Strafanzeige an die zuständigen Finanzstrafbehörden bzw. Staatsanwaltschaften gerichtet?

4.      Falls nein: Wieso nicht?

5.      Sind Sie seit Ihrer Übernahme von politischen Funktionen zunächst im Wiener Gemeinderat und dann als Bundesminister Zeuge von Geschäften geworden, bei denen Teilbeträge („Schwarzgeld“) bewusst nicht deklariert wurde, um Steuern oder Gebühren zu hinterziehen?

6.      Falls ja: haben Sie dazu jeweils eine Strafanzeige an die zuständigen Finanzstrafbehörden bzw. Staatsanwaltschaften gerichtet?

7.      Waren Sie je – vor oder während Ihrer Tätigkeit als Bundesminister - persönlich an der Abwicklung derartiger Geschäfte beteiligt?

8.      Hat es während Ihrer Tätigkeit als Bundesminister in dem von Ihnen geleiteten Ministerium Geschäfte gegeben, bei welchen Teilbeträge („Schwarzgeld“) bewusst nicht deklariert wurden, um Steuern oder Gebühren zu hinterziehen?

9.      Falls ja: haben Sie dazu jeweils eine Strafanzeige an die zuständigen Finanzstrafbehörden bzw. Staatsanwaltschaften gerichtet?

10. Falls nein: Wieso nicht?