3861/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend Immissionsschutzgesetz - Luft Luft-Hunderter"

Die Werte für Feinstaub, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxid sind, vor allem an der A10 Tauernautobahn in Salzburg, weit unter den Grenzwerten. Dies ist der Zeitschrift Mobile Welt - Umwelt" zu entnehmen. Sollten jedoch diese Werte überschritten werden, stellt das System der IG-L sicher, dass auf den Autobahnen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h herabgesenkt wird. Tatsächlich ist es nicht annähernd so oft notwendig, wie es verhängt wird. So wurde der Feinstaub -Grenzwert im Vorjahr, laut dem Luftgüteberichten des Landes Salzburg, nur an einem einzigen Tag, und das direkt in der Innenstadt der Landeshauptstadt, überschritten.

Bei Überschreitung der Schwellen- und Grenzwerte, greift die Anlage direkt ein und senkt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im betreffenden Abschnitt auf 100 Stundenkilometer ab. Die mit der flexiblen Anzeige verbundenen Radarboxen, werden darauf hin scharf", wobei die Autofahrer abgezockt werden. Die Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h, auf Grund des Immissionsschutzgesetz - Luft - IG-L, zieht massive Strafen nach sich, die nicht wie üblich bei Geschwindigkeitsübertretungen, über den Bußgeldkatalog der StVO abgerechnet werden, sondern über die Strafbestimmungen des IG-L. So zahlte ein Autofahrer für eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h eine Strafe von 150.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an  den Herrn Bundesminister nachstehende      

Anfrage:

1.   Nach welchen Richtlinien werden die flexiblen Anzeigen umgeschaltet, vor allem im Hinblick auf den Luftgütebericht des Landes Salzburg, der ausweist, dass die Grenzwerte nur an einem Tag im Jahr 2008 überschritten wurden?

2.   Nach welchen Kriterien werden Strafgebühren nach dem IG-L eingehoben, gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog?

3.   Ist es angedacht, dass die Strafen nach dem IG-L an die StVO angeglichen werden, um so einen einheitlichen Bußgeldkatalog zu erstellen?

4.   Wohin fließen  die eingehobenen  Strafgebühren  und für welche Zwecke werden    diese    verwendet?    (Bitte    um    genaue    Aufschlüsselung    des Verwendungszweckes und welchem öffentlichen Rechtsträger sie abgeführt werden)?