3870/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2009
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend
Nichtbewilligung der Förderansuchen im Rahmen
der
Prozessbegleitung der Beratungsstelle TARA
Die
Beratungsstelle TARA in Graz ist steiermarkweit die einzige Einrichtung, welche
sich
auf Beratung und Betreuung von sexualisierter Gewalt betroffener Frauen und
Mädchen
spezialisiert hat. Ein multiprofessionelles Team bietet seit über 25 Jahren
umfassende
Beratung, Betreuung und Begleitung für Frauen und Mädchen an, die
Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind.
Von
sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen
brauchen eine spezifische
psychosoziale Betreuung und Begleitung; die Prozessbegleitung nimmt insofern
einen
bedeutenden Stellenwert ein, da der gesamte Prozess, von der Entscheidung zu
einer
Anzeige
bis hin zum strafrechtlichen, bzw. zivilrechtlichen Verfahren für die Opfer
eine
Sekundartraumatisierung
bedeuten kann.
Das Förderansuchen
der Beratungsstelle TARA zur Prozessbegleitung wurde
für das Förderjahr
1.Oktober 2009 bis 30. September 2010 vom
Bundesministerium für Justiz abgelehnt;
die Beratungsstelle TARA zugleich
ersucht ab 20. November 2009 keine neuen Fälle mehr zu übernehmen.
Begründet wurde diese Entscheidung mit „grundsätzlichen Überlegungen
zu
einer
Neustrukturierung im Bereich der bundesweiten Versorgung mit
Prozessbegleitungsleistungen“.
Aus Sicht von
ExpertInnen ist der Wechsel der Einrichtung im Zuge der
Prozessbegleitung,
insbesondere wenn auch therapeutisches Angebot vorhanden ist,
für die Opfer
unzumutbar, da Betroffene im Vorfeld eines Verfahrens oft bereits über
Jahre begleitet wurden.
Mit
dem zweiten Gewaltschutzgesetz wurde die psychosoziale Prozessbegleitung auf
zivilrechtliche
Verfahren ausgeweitet, wodurch eine Zunahme von Fällen zu
verzeichnen ist. Weiters bedeutet die Zentralisierung der Prozessbegleitung auf
einige wenige Opferschutzeinrichtungen zugleich den Verlust von fachlicher
Spezialisierung auf die Bedürfnisse einzelner KlientInnengruppen;
Opfer von sexualisierter Gewalt benötigen beispielsweise
eine andere Begleitung als Raubopfer. Im Interesse der Opfer und der
sicherzustellenden Qualität in der Prozessbegleitung ist die
Einschränkung auf eine geringere Anzahl von Einrichtungen in
Anbetracht zunehmender Fälle nicht nachvollziehbar.
Daher
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
folgende
ANFRAGE
1. Welche
Einrichtungen (bundesweit) erhielten Förderbewilligungen
in welcher
Höhe im Rahmen
der Prozessbegleitung im Förderjahr Oktober 2008 bis
September
2009?
2.
Welche Einrichtungen (bundesweit) erhielten Förderbewilligungen
in welcher
Höhe im Rahmen
der Prozessbegleitung im Förderjahr Oktober 2009 bis
September
2010?
3.
Welche Einrichtungen bundesweit, die im letzten Förderjahr eine
Förderung zur
Prozessbegleitung erhalten haben, haben im laufenden Förderjahr keine
Förderung mehr
erhalten?
4. Welche Kriterien waren für die Bewilligung einer Förderung ausschlaggebend?
5.
Wie viele Fälle von psychosozialer Prozessbegleitung gab
es bundesweit, nach
Bundesländern und
Bezirken aufgeschlüsselt, in den Jahren 2008 und 2009?
6.
Welche Opferschutzeinrichtungen begleiteten wie viele Fälle in der
Steiermark
in
den Jahren 2008 und 2009, aufgeschlüsselt nach Bezirk/Delikt?
7.
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Qualität in der
Prozessbegleitung
sicherzustellen?
8.
Wie sehen die oben bereits zitierten „grundsätzlichen Überlegungen
zu einer
Neustrukturierung
im Bereich der bundesweiten Versorgung mit
Prozessbegleitungsleistungen“
im Detail aus?
9.
Wie sieht die Versorgungslage mit Opferschutzeinrichtungen und Anbietern
von
Prozessbegleitung insbesondere in ländlichen
Regionen der Steiermark aus?