3870/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend

Nichtbewilligung der Förderansuchen im Rahmen der
Prozessbegleitung der Beratungsstelle TARA

Die Beratungsstelle TARA in Graz ist steiermarkweit die einzige Einrichtung, welche
sich auf Beratung und Betreuung von sexualisierter Gewalt betroffener Frauen und
Mädchen spezialisiert hat. Ein multiprofessionelles Team bietet seit über 25 Jahren
umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung für Frauen und Mädchen an, die
Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind.

Von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen brauchen eine spezifische
psychosoziale Betreuung und Begleitung; die Prozessbegleitung nimmt insofern einen
bedeutenden Stellenwert ein, da der gesamte Prozess, von der Entscheidung zu einer
Anzeige bis hin zum strafrechtlichen, bzw. zivilrechtlichen Verfahren für die Opfer eine
Sekundartraumatisierung bedeuten kann.

Das Förderansuchen der Beratungsstelle TARA zur Prozessbegleitung wurde
für das Förderjahr 1.Oktober 2009 bis 30. September 2010 vom
Bundesministerium für Justiz abgelehnt; die Beratungsstelle TARA zugleich
ersucht ab 20. November 2009 keine neuen Fälle mehr zu übernehmen.
Begründet wurde diese Entscheidung mit grundsätzlichen Überlegungen zu
einer Neustrukturierung im Bereich der bundesweiten Versorgung mit
Prozessbegleitungsleistungen
.

Aus Sicht von ExpertInnen ist der Wechsel der Einrichtung im Zuge der
Prozessbegleitung, insbesondere wenn auch therapeutisches Angebot vorhanden ist,
für die Opfer unzumutbar, da Betroffene im Vorfeld eines Verfahrens oft bereits über
Jahre begleitet wurden.

Mit dem zweiten Gewaltschutzgesetz wurde die psychosoziale Prozessbegleitung auf
zivilrechtliche Verfahren ausgeweitet, wodurch eine Zunahme von Fällen zu
verzeichnen ist. Weiters bedeutet die Zentralisierung der Prozessbegleitung auf einige
wenige Opferschutzeinrichtungen zugleich den Verlust von fachlicher Spezialisierung auf die Bedürfnisse einzelner KlientInnengruppen; Opfer von sexualisierter Gewalt benötigen beispielsweise eine andere Begleitung als Raubopfer. Im Interesse der Opfer und der sicherzustellenden Qualität in der Prozessbegleitung ist die Einschränkung auf eine geringere Anzahl von Einrichtungen in Anbetracht zunehmender Fälle nicht nachvollziehbar.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
folgende

ANFRAGE

1.   Welche Einrichtungen (bundesweit) erhielten Förderbewilligungen in welcher
Höhe im Rahmen der Prozessbegleitung im Förderjahr Oktober 2008 bis
September 2009?

2.             Welche Einrichtungen (bundesweit) erhielten Förderbewilligungen in welcher
Höhe im Rahmen der Prozessbegleitung im Förderjahr Oktober 2009 bis
September 2010?

3.             Welche Einrichtungen bundesweit, die im letzten Förderjahr eine Förderung zur
Prozessbegleitung erhalten haben, haben im laufenden F
örderjahr keine
F
örderung mehr erhalten?

4.      Welche Kriterien waren für die Bewilligung einer Förderung ausschlaggebend?

5.             Wie viele Fälle von psychosozialer Prozessbegleitung gab es bundesweit, nach
Bundesländern und Bezirken aufgeschlüsselt, in den Jahren 2008 und 2009?

6.             Welche Opferschutzeinrichtungen begleiteten wie viele Fälle in der Steiermark
in den Jahren 2008 und 2009, aufgeschlüsselt nach Bezirk/Delikt?

7.             Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Qualität in der Prozessbegleitung
sicherzustellen?

8.             Wie sehen die oben bereits zitierten grundsätzlichen Überlegungen zu einer
Neustrukturierung im Bereich der bundesweiten Versorgung mit
Prozessbegleitungsleistungen“ im Detail aus?

9.             Wie sieht die Versorgungslage mit Opferschutzeinrichtungen und Anbietern von
Prozessbegleitung insbesondere in ländlichen Regionen der Steiermark aus?