3878/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk, Haubner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
betreffend „Pille danach“
Nach jahrelanger politischer Diskussion soll die „Pille danach“ bald rezeptfrei erhältlich sein. Sowohl die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, als auch der Bundesminister für Gesundheit haben sich mehrfach dafür ausgesprochen. Die „Pille danach“ eignet sich nur für den Notfall nach „Verhütungspannen“ und darf nicht anstelle von Verhütung angesehen werden. Ferner dient sie dazu eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, schützt allerdings nicht vor Geschlechtskrankheiten oder einer HIV-Übertragung. Eine bereits eingetretene Schwangerschaft wird durch die "Pille danach" nicht abgebrochen, eine schädigende Wirkung auf den Embryo ist auszuschließen.
Die Ärztekammer hat sich gegenüber der Rezeptfreistellung der „Pille danach“ sehr skeptisch geäußert, da die Einnahme einen massiven Eingriff in den weiblichen Hormonhaushalt bedeutet, eine Abklärung der vorherigen Krankengeschichte oder eventuelle Untersuchungen wären vonnöten. Ebenfalls können unangenehme Nebenwirkungen, wie starke Übelkeit, Müdigkeit, Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Zwischenblutungen und Erbrechen auftreten.
Die rezeptfreie Erhältlichkeit des Präparates erfordert einen verantwortungsvollen Umgang. Nachdem aber Ende letzten Jahres durch Medienberichte bekannt wurde, dass jeder fünfte Jugendliche keine Ahnung über Verhütung hat, wird diese Verantwortung in Zweifel gestellt. Hinzu kommt, dass Österreich bei Teenagerschwangerschaften im Vergleich der Industriestaaten einen Spitzenplatz einnimmt (UN-Weltbevölkerungsbericht).
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
Wien, 10. Dezember 2009