3898/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Krebserregendes Spielzeug"
Mitten in der Haupteinkaufszeit für Weihnachtsgeschenke wird über die Medien vor krebserregenden Weichmachern in Kinderspielzeug gewarnt. Die zulässigen Grenzwerte liegen sehr hoch. Es ist daher „dringend geboten", Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind, so wenig als möglich einzusetzen. Dazu gehören insbesondere die so genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die als Weichmacher in Spielzeug eingesetzt werden.
Untersuchungen zufolge lassen sich die Werte deutlich verringern und hohe PAK- Expositionen der Kinder sind also technisch vermeidbar. Erlaubt sind Werte von bis zu 100 Milligramm pro Kilo der PAK-Leitverbindung BaP. „Bei dieser Konzentration könnten Kinder binnen einer Stunde über die Haut ein Vielfaches dessen an krebserzeugendem BaP aufnehmen, was im Rauch von 40 Zigaretten am Tag enthalten ist", kritisiert unter anderem das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung.
Experten fordern, die Regelung an die von Lebensmittelkontaktmaterialien anzugleichen, bei denen die krebserregenden Stoffe unter der Nachweisgrenze liegen. Das gilt derzeit nur für Spielzeug für Kinder bis drei Jahren. Kinder können auf Chemikalien jedoch wesentlich empfindlicher reagieren als Erwachsene und sind diesen Stoffen auch wesendlich stärker ausgesetzt da sie bis zum sechsten Lebensjahr durchschnittlich 15 000 Stunden spielen.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Gibt es in Ihrem Ministerium Statistiken bzw. Aufzeichnungen wie viel krebserregendes Spielzeug in Österreich verkauft wird?
2. Wenn ja, wie sehen diese Statistiken im Detail aus?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Schritte hat Ihr Ministerium seit 1. Jänner 2008 unternommen um die österreichischen Kinder vor krebserregendem Spielzeug zu schützen?
5. Wie viele krebserregende Spielwaren wurden seit 1.Jänner 09 aus dem österreichischen Handel zum Schutze der Kinder entfernt?
6. Wie oft wird der österreichische Spielzeughandel in Bezug auf krebserregendes Spielzeug überprüft?
7. Welche Möglichkeiten haben die österreichischen Konsumenten um gesundheitsbedenkliches von unbedenklichem Spielzeug unterscheiden zu können?
8. Gibt es eine zeitgemäße Kennzeichnung für gesundes Spielzeug und wenn welche Kriterien müssen für selbige erfüllt werden?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Gibt es Verhandlungen mit anderen Ministerien um den Import von krebserregendem Spielzeug in Österreich zu unterbinden?
11. Wenn ja, mit welchen Ministerien hat ihr Ministerium verhandelt und wie sehen die jeweiligen Ergebnisse aus?
12. Welche Initiativen haben Sie gesetzt um die Kinder in Österreich vor krebserregendem Spielzeug zu schützen?
13. Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Konsumentenschutz um die Kinder in Österreich vor krebserregendem Spielzeug zu schützen?
14. Wenn ja, wie sieht selbige aus?
15. Wenn nein, warum nicht?