390/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lausch, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gutachten Tasereinsatz
Die Tageszeitung
„Kurier"
berichtete am 26. November 2008 folgendes:
„50.000 Volt gegen Angreifer
(...) Immer öfter soll es
hinter Gefängnismauern zu Angriffen auf Justizwachebeamte
kommen. Die haben
Angst um ihre Gesundheit und fordern die sofortige Zulassung
des Tasers. Den Einsatz hat das Justizministerium bisher verboten. Ein
Gutachten
müsse klären, ob die
Stromschläge zu Gesundheitsschäden führen können.
Der KURIER kennt bereits die wesentlichen Inhalte des 400 Seiten starken
Papiers,
das dem Justizministerium schon im Mai übermittelt worden
sein soll. Darin kommen
ein Schießexperte und ein Gerichtsmediziner zu dem
Schluss, dass der Taser eine
ungefährliche
Waffe sei. Die Gutachter analysierten weltweit über 300
Todesfälle, die
mit dem Elektroschocker in Zusammenhang gebracht wurden.
In
keinem einzigen Fall soll der Taser für den Tod der
Angreifer verantwortlich gewe-
sen
sein. Um die Harmlosigkeit des Elektroschockers zu beweisen, ließen sich
sogar
Elitepolizisten
der Antiterroreinheit Cobra - freiwillig - mit Stromstößen beschießen.
Während die
Justizwache bisher erfolglos auf den Einsatz des Tasers drängt, feuern
Spezialeinheiten der
Polizei längst Stromstöße auf renitente Angreifer ab - 60-mal
bisher. Drei Schüsse
richteten sich gegen wild gewordene Hunde.
Da sich die Waffe bei
der Polizei noch im Probebetrieb befindet, muss jeder Tase-
reinsatz von der Justiz evaluiert werden. Bisheriges Ergebnis: Sämtliche Stromatta-
cken wurden als verhältnismäßig und
gerechtfertigt beurteilt. (...) Thomas Geiblinger
vom Justizministerium bestätigt jetzt zwar die Existenz der
neuen Gutachten,
schränkt aber ein: "Es wird nochgeprüft, ob die Stromstöße posttraumatische Stö-
rungen
auslösen können." (...)"
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wer hat dieses Gutachten erstellt?
2. Warum wurde das Gutachten nicht schon früher veröffentlicht?
3. Sind Sie vielleicht mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden?
4.
Werden Sie das Gutachten dem Nationalrat, als Beilage zur
Anfragebeantwor-
tung, übermitteln?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es richtig,
dass zur Zeit die Justizwache im Anlassfalle die Cobra zur Un-
terstützung verständigt, weil
diese den Taser hat?
7. Wie oft wurde im Jahr 2008 die Cobra von der Justizwache zur Unterstützung
gerufen, aufgegliedert auf die einzelnen Justizanstalten?
8. Wie oft kam es dabei zu einem Tasereinsatz der Cobra für die Justizwache?