390/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.12.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gutachten Tasereinsatz

Die Tageszeitung Kurier" berichtete am 26. November 2008 folgendes:
50.000 Volt gegen Angreifer

(...) Immer öfter soll es hinter Gefängnismauern zu Angriffen auf Justizwachebeamte
kommen. Die haben Angst um ihre Gesundheit und fordern die sofortige Zulassung
des Tasers. Den Einsatz hat das Justizministerium bisher verboten. Ein Gutachten
m
üsse klären, ob die Stromschläge zu Gesundheitsschäden führen können.
Der KURIER kennt bereits die wesentlichen Inhalte des 400 Seiten starken Papiers,
das dem Justizministerium schon im Mai
übermittelt worden sein soll. Darin kommen
ein Schießexperte und ein Gerichtsmediziner zu dem Schluss, dass der Taser eine
ungef
ährliche Waffe sei. Die Gutachter analysierten weltweit über 300 Todesfälle, die
mit dem Elektroschocker in Zusammenhang gebracht wurden.
In keinem einzigen Fall soll der Taser für den Tod der Angreifer verantwortlich gewe-
sen sein. Um die Harmlosigkeit des Elektroschockers zu beweisen, ließen sich sogar
Elitepolizisten der Antiterroreinheit Cobra - freiwillig - mit Stromstößen beschießen.
Während die Justizwache bisher erfolglos auf den Einsatz des Tasers drängt, feuern
Spezialeinheiten der Polizei längst Stromstöße auf renitente Angreifer ab - 60-mal
bisher. Drei Sch
üsse richteten sich gegen wild gewordene Hunde.
Da sich die Waffe bei der Polizei noch im Probebetrieb befindet, muss jeder Tase-
reinsatz von der Justiz evaluiert werden. Bisheriges Ergebnis: S
ämtliche Stromatta-
cken wurden als verh
ältnismäßig und gerechtfertigt beurteilt. (...) Thomas Geiblinger
vom Justizministerium best
ätigt jetzt zwar die Existenz der neuen Gutachten,
schränkt aber ein: "Es wird nochgeprüft, ob die Stromstöße posttraumatische Stö-
rungen auslösen können." (...)"

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.            Wer hat dieses Gutachten erstellt?

2.            Warum wurde das Gutachten nicht schon früher veröffentlicht?

3.            Sind Sie vielleicht mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden?

4.            Werden Sie das Gutachten dem Nationalrat, als Beilage zur Anfragebeantwor-
tung, übermitteln?

5.            Wenn nein, warum nicht?

6.   Ist es richtig, dass zur Zeit die Justizwache im Anlassfalle die Cobra zur Un-
   
terst
ützung verständigt, weil diese den Taser hat?

7.  Wie oft wurde im Jahr 2008 die Cobra von der Justizwache zur Unterstützung

     gerufen, aufgegliedert auf die einzelnen Justizanstalten?

8.  Wie oft kam es dabei zu einem Tasereinsatz der Cobra für die Justizwache?