3914/J XXIV. GP
Eingelangt am
10.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Josef Auer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend SchülerInnenfreifahrt für Kinder getrennt lebender Eltern
Die Scheidungsrate in Österreich ist unverändert hoch, laut Statistik Austria lag im Jahr 2008 die Gesamtscheidungsrate bei 47,8%, aus 60% dieser geschiedenen Ehen entstammten Kinder. Von den betroffenen Kindern waren 14.812 (70,5%) minderjährige „Scheidungswaisen“. Nicht eingerechnet sind jene, die von der Trennung von Lebensgemeinschaften betroffen sind.
Die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft bedeutet für die Eltern aber noch nicht den Kontaktabbruch. Abseits von gängigen Klischees sind viele Paare in der Lage, auch nach der Scheidung einen respektvollen Umgang miteinander zum Wohle der Kinder zu pflegen.
Im Familienlastenausgleichsgesetz wird geregelt, dass die SchülerInnenfreifahrt nur gewährt wird für „Fahrten zwischen der Wohnung und der Schule“. Mit Wohnung ist jener Hauptwohnsitz gemeint, von dem aus die Fahrt zur Schule an mindestens vier Tagen in der Woche angetreten wird.
Dies entspricht zumeist nicht den realen Gegebenheiten von Scheidungs-/Trennungskindern. Oft werden nämlich Vereinbarungen getroffen, demgemäß die Kinder einen Teil der Woche oder des Monats bei einem Elternteil leben und die andere Zeit beim anderen Elternteil.
Naturgemäß treten die Kinder somit auch ihren Schulweg mal von der Wohnung der Mutter und mal vom Vater aus an bzw. kehren zum jeweils anderen zurück.
Diese durchaus häufige Konstellation findet im Familienlastenausgleichsgesetz keine Berücksichtigung. Das mag damit zusammen hängen, dass im Jahr 1967, dem Zeitpunkt der Erlassung des FLAG, der Gedanke geschiedener Eltern noch als unvorstellbar galt, zumindest aber als gesellschaftlich nicht billigenswert - die Scheidungsrate lag damals übrigens bei 15,03%.
Die derzeitige Regelung führt zu einer unangebrachten und realitätsverweigernden Diskriminierung getrennt lebender Eltern gegenüber traditionellen Kleinfamilien, da die Kosten für die Fahrten des Schulkindes von und zur Wohnung des getrennt lebenden Elternteiles zur Gänze von den Eltern getragen werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Halten Sie die Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes im Hinblick auf die Nicht-Gewährung der SchülerInnenfreifahrt für Schulwegfahrten zu und vom getrennt lebenden Elternteil für weiterhin zeitgemäß?
2. Wie beurteilen Sie die Problematik der zusätzlichen Kostentragung und der Diskriminierung getrennt lebender Eltern?
3. Werden Sie Maßnahmen setzen, um die diesbezügliche finanzielle Schlechterstellung getrennt lebender Eltern zu beseitigen?
Wenn ja, welche
und wann?
Wenn nein, warum
nicht?