3916/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend “Fehler der Justiz“

 

 

Im Plenum des österreichischen Nationalrats vom 5. November 2009 sagte die Bundesministerin für Justiz gegenüber den Abgeordneten des Hohen Hauses und der TV-Live-Übertragung zusehenden und zuhörenden Öffentlichkeit wörtlich:

 

„Es war ein Fehler, Herrn Abgeordneten Westenthaler diese Anordnung nicht umgehend zuzustellen. Dieses Thema wird daher Gegenstand der alljährlichen Besprechung mit den Leitern der Staatsanwaltschaft am 1. Dezember dieses Jahres sein.“

 

Bei diesem Fehler, den die Bundesministerin für Justiz bei dieser Rede eingestanden hat, handelte es sich um die Telefonüberwachung (Rufdatenerfassung) des Mobiltelefons des Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler, wobei zum Zeitpunkt der Anordnung und Bewilligung keine auf konkrete Tatsachen beruhende Verdachtslage gegen den Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler bestanden hat. Wobei hier die Rechtslage eindeutig ist. Nach Beendigung der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung hat die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Anordnung und die gerichtliche Bewilligung dem Beschuldigten und den von der Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen unverzüglich zuzustellen, was aber in diesem Fall unterblieben ist.

 

Angesichts dessen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.      War der von Ihnen genannte Fehler, nämlich die staatsanwaltliche Anordnung und die gerichtliche Bewilligung an Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler nicht umgehend zuzustellen, ein Fehler der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber Herrn Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler?


2.      Welcher Organwalter der Staatsanwaltschaft Wien hat diesen von Ihnen genannten Fehler begangen?

 

3.      Welche gesetzliche Vorschrift wurde durch den von Ihnen genannten Fehler verletzt?

 

4.      Welches subjektive Recht von Herrn Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler wurde durch den von Ihnen genannten Fehler seitens der Staatsanwaltschaft Wien verletzt?

 

5.      Wurde der von Ihnen genannte – von der Staatsanwaltschaft Wien zum Nachteil des Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler begangene – Fehler zum Gegenstand der von Ihnen angekündigten Besprechung mit den Leitern der Staatsanwaltschaft am 1. Dezember diese Jahres gemacht?

 

6.      Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte diese Besprechung?

 

7.      Tritt oben genannter Fehler auch bei anderen Personen auf oder ist ein Zusammenhang mit dem Mandat des Abg. z. NR Ing. Peter Westethaler gegeben?

 

8.      Wie viele derartige Fehler sind der Staatsanwaltschaft Wien im Jahr 2009 unterlaufen?

 

9.      Welche rechtliche Möglichkeit hat ein Bürger, um sich vor solchen Fehlern zu schützen?

 

10. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um in Hinkunft solche Fehler zu vermeiden?