3940/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Vertuschung eines Brandanschlages in Klagenfurt

 

 

 

Am 12. Juni 2008 kam es in Klagenfurt zum Brand eines Flüchtlingsheimes in Klagenfurt, wobei nach Medienberichten ein Mann ums Leben kam und weitere 21 Personen teils schwer verletzt wurden.

 

Die Wochenzeitung „Falter“ berichtete in ihrer Ausgabe 48/09 zunächst über ein Strafverfahren wegen der Nichteinhaltung unter anderem von feuerschutzrechtlichen Vorschriften. Demnach habe es keine feuerpolizeiliche Zulassung des Gebäudes gegeben, ein bereits 1973 aufgetragener brandhemmender Abschluss der Kellerräume gegen das Stiegenhaus sei nie durchgeführt worden, es habe keine Fluchtwege oder Brandschutztüren gegeben, dafür aber Fenstergitter im Erdgeschoß.

 

Nunmehr berichtet die Wochenzeitung „Falter“ in einem weiteren Bericht in der Ausgabe 50/09 über handfeste Hinweise, dass seitens der zuständigen Polizeiermittler die Brandursache als Unfall geschönt, und wesentliche Indizien auf Brandstiftung vertuscht worden sein sollen. Sollten diese Hinweise zutreffen, dann läge ein schwerer Fall von Amtsmissbrauch zur Verhinderung der Aufdeckung eines möglichen Mordanschlages vor.

 

Laut Falter habe ein von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestellter Gerichtssachverständiger Schüttspuren im Stiegenhaus festgestellt, welche auf eine Aufbringung von Brandbeschleuniger hinweisen. Das Feuer sei „mit größter Wahrscheinlichkeit auf eine subjektive Brandursache in Folge einer mutwilligen Inbrandsetzung von flüssigen Brandbeschleunigern im Bereich der Garderobennische und des Stiegenhausfußbodens im Erdgeschoß zurückzuführen.

 

Bereits zuvor hatten Experten aus dem Bundeskriminalamt chemische Verbindungen festgestellt, welche in zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten wie etwa KfZ-Benzin vorkommen. Dennoch berichtete ein Polizist am 4.8.2008 an die Staatsanwaltschaft in einem Anlassbericht, dass keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt werden konnten.


Trotz dieser Hinweise auf den Einsatz von Brandbeschleunigern und das Vorliegen eines Brandanschlages soll der Leiter des Landeskriminalamtes Hermann Klammer gegenüber der Tageszeitung Kurier ausgesagt haben, dass kein Brandanschlag vorgelegen sei. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sei derartig (des-?)informiert worden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist es zutreffend, dass im gegenständlichen Fall Experten des Bundeskriminalamtes Spuren von chemischen Verbindungen festgestellt haben, die in brennbaren Flüssigkeiten wie KfZ-Benzin vorkommen?
  2. Ist es zutreffend, dass diese Experten zu dem Ergebnis gelangten, dass der Brand entweder durch eine heiße, nachglühende Zigarette, oder durch eine offene Flamme hervorgerufen wurde?
  3. Wann wurde dieser Bericht des BKA fertig gestellt?
  4. Wem wurde er übermittelt?
  5. Wann wurde er übermittelt?
  6. Stand er dem Polizeibeamten, welcher den Anlassbericht vom 4. August 2008 verfasste, zur Verfügung?
  7. Wie konnte dieser zu dem Schluss kommen, dass keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt wurden?
  8. Handelt es sich bei dem Gutachten des weiteren Brandsachverständigen Thomas Schuster-Szentmiklósi um ein Privatgutachten, oder wurde dieses Gutachten durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt oder ein Gericht in Auftrag gegeben?
  9. Ist es zutreffend, dass nach diesem Gutachten mit größter Wahrscheinlichkeit eine mutwillige Inbrandsetzung  von flüssigen Brandbeschleunigern zu dem Feuer und damit zum Tod einer Person und der Verletzung von 21 weiteren Personen geführt hat?
  10. Falls ja: wann haben die Sicherheitsbehörden von diesem Gutachten Kenntnis erlangt?
  11. Welche Ermittlungsschritte zur Ausforschung der Täter (Mörder) wurden daraufhin gesetzt?
  12. Lagen dem Leiter des Kärntner Landeskriminalamtes die Informationen aus der BKA-Expertise und aus dem Gutachten von Thomas Schuster-Szentmiklósi vor, als er einer Tageszeitung erklärte, dass es sich im vorliegenden Fall um keinen Brandanschlag gehandelt habe?
  13. Wie viele Zeugen wurden durch die Sicherheitsbehörden einvernommen, um zu klären, ob ein Brandanschlag oder ein Unfall Brandursache war?
  14. Wurden bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch durch Vertuschung des Vorliegens eines Brandanschlages aufgenommen?
  15. Falls ja: in welchem Stadium befinden sich diese?
  16. Falls nein: wieso nicht?
  17. Welche Rechtsgrundlagen regeln die feuerpolizeilichen Vorschriften, welche bei Gebäuden, die zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylwerbern dienen, einzuhalten sind?
  18. In welcher Art und Weise wird die Einhaltung von feuerpolizeilichen Vorschriften bei der Überlassung der Betreuung von Flüchtlingen oder Asylwerbern an Private kontrolliert?

  1. Gibt es dafür in Ihrem Ressortbereich Erlässe oder andere Verfahrensregeln?
  2. Wurden diese im gegenständlichen Fall eingehalten?
  3. In welcher Art und Weise wird die Einhaltung von gewerberechtlichen Vorschriften bei der Überlassung der Betreuung von Flüchtlingen oder Asylwerbern an Private kontrolliert?
  4. Gibt es dafür in Ihrem Ressortbereich Erlässe oder andere Verfahrensregeln?
  5. Wurden diese im gegenständlichen Fall eingehalten?
  6. Können Sie für den Bereich der Polizei garantieren, dass ein Mordverdacht auch dann untersucht wird, wenn es sich bei dem Opfer um einen Asylwerber handelt?