3940/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Vertuschung eines Brandanschlages in Klagenfurt
Am 12. Juni 2008 kam es in Klagenfurt zum Brand eines Flüchtlingsheimes in Klagenfurt, wobei nach Medienberichten ein Mann ums Leben kam und weitere 21 Personen teils schwer verletzt wurden.
Die Wochenzeitung „Falter“ berichtete in ihrer Ausgabe 48/09 zunächst über ein Strafverfahren wegen der Nichteinhaltung unter anderem von feuerschutzrechtlichen Vorschriften. Demnach habe es keine feuerpolizeiliche Zulassung des Gebäudes gegeben, ein bereits 1973 aufgetragener brandhemmender Abschluss der Kellerräume gegen das Stiegenhaus sei nie durchgeführt worden, es habe keine Fluchtwege oder Brandschutztüren gegeben, dafür aber Fenstergitter im Erdgeschoß.
Nunmehr berichtet die Wochenzeitung „Falter“ in einem weiteren Bericht in der Ausgabe 50/09 über handfeste Hinweise, dass seitens der zuständigen Polizeiermittler die Brandursache als Unfall geschönt, und wesentliche Indizien auf Brandstiftung vertuscht worden sein sollen. Sollten diese Hinweise zutreffen, dann läge ein schwerer Fall von Amtsmissbrauch zur Verhinderung der Aufdeckung eines möglichen Mordanschlages vor.
Laut Falter habe ein von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestellter Gerichtssachverständiger Schüttspuren im Stiegenhaus festgestellt, welche auf eine Aufbringung von Brandbeschleuniger hinweisen. Das Feuer sei „mit größter Wahrscheinlichkeit auf eine subjektive Brandursache in Folge einer mutwilligen Inbrandsetzung von flüssigen Brandbeschleunigern im Bereich der Garderobennische und des Stiegenhausfußbodens im Erdgeschoß zurückzuführen.
Bereits zuvor hatten Experten aus dem Bundeskriminalamt chemische Verbindungen festgestellt, welche in zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten wie etwa KfZ-Benzin vorkommen. Dennoch berichtete ein Polizist am 4.8.2008 an die Staatsanwaltschaft in einem Anlassbericht, dass keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt werden konnten.
Trotz dieser Hinweise auf den Einsatz von Brandbeschleunigern und das Vorliegen eines Brandanschlages soll der Leiter des Landeskriminalamtes Hermann Klammer gegenüber der Tageszeitung Kurier ausgesagt haben, dass kein Brandanschlag vorgelegen sei. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sei derartig (des-?)informiert worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: