399/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.12.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Kontrolle der Verschreibungspraxis in der Substitutionstherapie
Obwohl in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für die Substitutionstherapie deutlich verschärft wurden und eine zentrale Substitutionsdatenbank eingeführt wurde, kommt es offenbar immer noch zu Mehrfachverschreibungen von Substitutionsmedikamenten an suchtkranke Personen. Immer wieder tauchen Medienberichte auf, wonach Substitutionsmittel am Schwarzmarkt gehandelt werden und für die meist jugendlichen KonsumentInnen zur tödlichen Gefahr werden. Die Kontrolle der Verschreibung von Substitutionsmedikamenten obliegt den AmtsärztInnen. Diese haben Zugriff auf PatientInnendaten und das Substitutionsregister. Ihre Aufgabe ist die Verhinderung der Doppel- und Mehrfachverschreibungen. Die HausärztInneN müssen inzwischen eine umfangreiche Zusatzausbildung vorweisen, wenn sie SubstitutionspatientInnen betreuen möchten. Auch diese Zusatzausbildung soll helfen, den Missbrauch und illegalen Handel von Substitutionsmedikamenten zu unterbinden. Zuletzt wurden auch die Mitgabebestimmungen für Substitutionsmedikamente verschärft, wodurch SubstitutionspatientInnen ihre Medikamente wieder vermehrt „unter Sicht“ in der Apotheke einzunehmen haben und weniger Substitutionspräparate mit nachhause genommen werden dürfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: