400/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.12.2008
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Anfrage
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Rechtsextremismus im Internet
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres finden sich mehrere speziell eingerichtete Meldestellen, an die man sich wenden kann, wenn man Meldungen über kriminelle Aktivitäten im Internet oder in Bezug auf Geldwäsche und Umweltdelikte machen will.
Bei der MELDESTELLE für NS-WIEDERBETÄTIGUNG heißt es, dass man sich an diese wenden kann, wenn man auf einer Web-Seite oder in einer News-Group Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten vorfindet. Zuständig für diese Meldestelle ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
Laut Meldestelle werden die Angaben auf Wunsch vertraulich behandelt und man wird zudem darauf hingewiesen, dass man auch bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Verdachtes der NS- Wiederbetätigung erstatten kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: