400/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Rechtsextremismus im Internet

 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres finden sich mehrere speziell eingerichtete Meldestellen, an die man sich wenden kann, wenn man Meldungen über kriminelle Aktivitäten im Internet oder in Bezug auf Geldwäsche und Umweltdelikte machen will.

 

Bei der MELDESTELLE für NS-WIEDERBETÄTIGUNG heißt es, dass man sich an diese wenden kann, wenn man auf einer Web-Seite oder in einer News-Group Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten vorfindet. Zuständig für diese Meldestelle ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

 

Laut Meldestelle werden die Angaben auf Wunsch vertraulich behandelt und man wird zudem darauf hingewiesen, dass man auch bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Verdachtes der NS- Wiederbetätigung erstatten kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Meldungen rechtsextremer Inhalte auf Internetseiten hat es jährlich seit Schaffung der Meldestelle gegeben?

 

  1. Wie viele Anzeigen wegen rechtsextremer Inhalte auf Internetseiten wurden auf Grund von Meldungen bei der Meldestelle jährlich seit ihrer Schaffung erstattet?

 

  1. Wie beurteilen sie die gesetzlichen Grundlagen bei der Strafverfolgung rechtsextremer Inhalte, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen im Internet?

 

  1. Wie beurteilen sie die Forderung nach aktiven Ermittlungsschritten durch die Polizei im Internet wegen rechtsextremer Inhalte?

 

  1. Wie viele Anzeigen auf Grund von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund wurden in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 erstattet?