401/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den ehemaligen leitenden Staatsanwalt des Referats für

Wirtschaftsstrafsachen Dr. Schön

Im Juli 2007 gab es Medienberichte darüber, dass der leitende Staatsanwalt Prof. Dr. Ronald Schön im Zuge einer Prominentenscheidung eine Strafanzeige unzuständiger Weise an sich gezogen und eingestellt hat. Auch soll er, ebenfalls unzuständig, ein Strafverfahren gegen die Ehepartnerin des ursprünglich angezeigten eingeleitet haben.

Im News 48/08 wird berichtet, dass die zukünftige Justizministerin Bandion-Ortner als heiklen Gerichtsakt den noch nicht abgezeichneten Vorhabensbericht der Grazer Justiz zur Causa des früheren Wiener Staatsanwaltes Ronald Schön von Maria Berger erbt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist es richtig, dass StA Dr. Ronald Schön 2007 in den Ruhestand getreten ist?

2.  Ist es richtig, dass StA Dr. Schön 2007 als Leiter des Referats für Wirtschaftsstrafsachen seiner Funktion enthoben wurde?

3.  Wenn ja, warum?

4.  Wenn nein, wie kam es zur personellen Umbesetzung der Referatsleitung?

5.  Ist es richtig, dass StA Dr. Schön im Jahr 2006 als nach der Geschäftsverteilung nicht zuständiger Staatsanwalt zwei Anzeigen gegen Z bearbeitet hat?

6.  Gibt es einen Zusammenhang zwischen der personellen Umbesetzung der Referatsleitung für Wirtschaftsstrafsachen und dem Umstand, dass Dr. Schön unzuständigerweise zwei Strafanzeigen gegen Z bearbeitet hat?

7.      Ist es richtig, dass StA Dr. Schön diese zwei Anzeigen im Jahr 2006 zurückgelegt hat?


8.  Ist es richtig, dass wegen dieser Vorgangsweise ein Strafverfahren wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Dr. Schön anhängig ist?

9.  Ist in diesem Zusammenhang auch ein Strafverfahren gegen andere Personen anhängig?

10. Wenn ja, gegen wen?

11. Ist es richtig, dass im Strafverfahren gegen Dr. Schön und allenfalls weitere Personen der Bericht der Oberstaatsanwaltschaft Graz dem/der Justizminister/in vorgelegt wurde?

12. Wenn ja, wann?

13. Wurde dieser Bericht bereits durch den/die Justizminister/in geprüft bzw. erledigt?

14. Wenn ja wann?

15. Wurde gegen Dr. Schön und allenfalls weitere Personen bereits Anklage erhoben?

16. Wenn ja, wann und aus welchem Delikt?

17. Wie wurde seitens der Staatsanwaltschaft auf die Zurücklegung der Anzeigen gegen Z durch den unzuständigen Staatsanwalt Dr. Schön reagiert?

18. Wurden seitens der Staatsanwaltschaft die Einstellung der Strafanzeigen gegen Z durch Dr. Schön rechtlich und fachlich überprüft?

19. Wenn nein, warum nicht?

20.     Wenn ja, wann und was hat das Ergebnis dieser Überprüfung ergeben?

21.     Hat es seitens der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden eine Überprüfung gegeben, ob StA Dr. Schön auch in anderen Fällen unzuständiger Weise Strafverfahren oder Strafanzeigen bearbeitet hat?

22.     Wenn ja, wurden in anderen Fällen die unzuständige Bearbeitung von Strafverfahren und Strafanzeigen festgestellt?

23.     Wenn nein, warum hat diese Überprüfung nicht stattgefunden bzw. werden sie eine diesbezügliche Überprüfung veranlassen?

24.     Ist es richtig, dass StA Dr. Schön 2006 gegen die Ehegattin von Z, Frau Mag. Isabella Schörghuber, ein Strafverfahren eingeleitet hat?

25.     Wenn ja, war StA Dr. Schön für die Einleitung des Strafverfahrens zuständig?

26.     In welchem Verfahrensstadium befindet sich das Strafverfahren?